Bundesrat kritisiert GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Grund für die Befürchtung ist die geplante Regelung einer Begrenzung der Vergütungsanstiege der Krankenhäuser durch eine Deckelung. Vorgesehen ist demnach eine „Meistbegünstigungsklausel“, nach der die Krankenhausvergütung maximal um den Veränderungswert steigen kann, selbst wenn die realen Kosten der Krankenhäuser (Orientierungswert) darüber liegen.
Unterdeckung kann nicht mehr aufgefangen werden
„In der Vergangenheit hat sich regelmäßig gezeigt, dass die Kostenanstiege in den Krankenhäusern über den GKV-Einnahmen lagen. Es wird daher zu einer Unterdeckung der realen Krankenhauskosten führen, welche nicht mehr aufgefangen werden können“, führt der Bundesrat dazu in seiner Unterrichtung (Drucksache 21/6130 vom 18. Juni 2026) aus.
Der Basiswert ist bereits zu niedrig angesetzt
Verstärkt werde dies dadurch, dass die Basis für das nächste Jahr der bereits zu niedrige Wert ist, was zu einem immer stärkeren Anstieg der ungedeckten Kosten führe. Ergänzend sei für die Jahre 2027 bis 2029 eine weitere willkürliche, pauschale und rein normativ begründete Absenkung von einem Prozentpunkt vorgesehen.
Das verschärfe die finanzielle Situation der Krankenhäuser nochmals und treffe Hochschulkliniken mit ihrem hochkomplexen Leistungsportfolio und entsprechenden Kostenstrukturen in besonderem Maße.
Die Stellungnahme der Länderkammer bewertet auf 55 Seiten sehr detailliert viele weitere Regelungen des Gesetzentwurfs. Am Montag, 22. Juni 2026, findet dazu eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses statt.


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