Bundesrat stimmt KRITIS-Dachgesetz zu
Das Gesetz definiert, welche Einrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung und das Funktionieren der Wirtschaft als besonders schützenswert gelten. In der Regel zählen dazu Infrastrukturen, die mehr als 500.000 Menschen versorgen. Betreiber kritischer Anlagen müssen künftig unter anderem Resilienzpläne erstellen, Risiken regelmäßig bewerten und sicherheitsrelevante Vorfälle melden. Konkrete Maßnahmen schreibt das Gesetz jedoch nicht vor – vielmehr sollen die Betreiber eigenständig geeignete und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen entwickeln.
Länder fordern Nachbesserung
Trotz der Zustimmung übten die Länder in einer begleitenden Entschließung Kritik an einzelnen Regelungen. So bemängelten sie unter anderem, dass der Schwellenwert für kritische Infrastruktur nicht – wie vorgeschlagen – auf 150.000 versorgte Einwohner abgesenkt wurde. Dadurch würden zahlreiche essentielle Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht erfasst – insbesondere in den ländlichen Räumen. Unklarheiten mit Blick auf die praktische Umsetzung bestünden auch bei der Öffnungsklausel, die es den Ländern individuell ermöglicht, weitere kritische Anlagen zu identifizieren. Gerade im Energiebereich könne die Regelung zu Problemen führen, da Strom- und Gasnetze als Verbundsysteme ausgestaltet seien, deren Stabilität nicht an Landesgrenzen haltmache.
Weiterhin moniert der Bundesrat, dass die Länder die Resilienzprüfung bei Eisenbahnen, die nicht dem Bund gehören, übernehmen sollen, während ansonsten das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig sei. Es sei zu befürchten, dass dadurch unnötige bürokratische Hürden entstehen. Auch gingen mit der Resilienzprüfung Mehrkosten und ein erhöhter Personalaufwand für die Länder einher, für die bisher kein Ausgleich geplant sei. Daher fordert der Bundesrat stattdessen die alleinige Zuständigkeit des EBA.
Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es soll größtenteils bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.


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