Antwort auf Kleine Anfrage der AfD

Bundesregierung findet Kammern zeitgemäß

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Die Bundesregierung hält am Kammerwesen und an der Selbstverwaltung fest: Sie seien "zeitgemäß und sachgerecht". Für eine Änderung des geltenden Rechts bestehe daher keine Veranlassung.

Die AfD wollte in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 20/2428 vom 23. Juni) von der Bundesregierung wissen, ob sie das deutsche Kammerwesen noch für zeitgemäß hält und eine Reform andenkt. In seiner Antwort (Drucksache 20/2735 vom 7. Juli) stellt das Bundeswirtschaftsministerium klar: "Die funktionale Selbstverwaltung der Kammern mit gesetzlicher Pflichtmitgliedschaft hat sich in Deutschland in langer Tradition bewährt."

Da das Kammersystem legitimen öffentlichen Aufgaben dient, könne auch eine Pflichtmitgliedschaft in den betreffenden Körperschaften verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, wenn sie erforderlich und angemessen ist, um die übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Selbstverwaltung ist Ausdruck von Freiheit und Demokratie

Die Pflichtmitgliedschaft bedeute im Übrigen nicht, dass man es hinnehmen muss, wenn die Kammern ihre Kompetenzen überschreiten: "Dagegen kann jedes Mitglied fachgerichtlich vorgehen. Zudem unterstehen die Kammern der Rechtsaufsicht." Die Körperschaften müssen in ihrer Organisation mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sein.

Die Kammern unterliegen zudem der Rechtsaufsicht der Länder. Die Rechtsaufsichten können bei Kompetenzüberschreitungen der Kammern oder rechtswidrigem Verhalten entsprechende Maßnahmen treffen. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung für eine Änderung des geltenden Rechts keine Veranlassung.

Ein Garant für unternehmerische Eigeninitiative, Engagement und Sachnähe

Im Gegenteil: "Ohne das Kammersystem und die damit verbundene Pflichtmitgliedschaft würden die wichtigen Funktionen der funktionalen Selbstverwaltung auch für die Unternehmen verlorengehen", schreibt das Ministerium. Die Schaffung staatlicher Strukturen und Einrichtungen – etwa neuer Berufsaufsichtsbehörden – anstelle des Kammersystems würde nach Einschätzung der Bundesregierung zudem höhere Kosten für die Betroffenen nach sich ziehen.

Die funktionale Selbstverwaltung sei darüber hinaus aber auch Ausdruck von Freiheit und Demokratie und sichere unternehmerische Eigeninitiative, Engagement und Sachnähe: "Nur eine Pflichtmitgliedschaft sichert, dass alle Betroffenen ihre Interessen einbringen und fachkundig vertreten werden." Die Bundesregierung hält daher das Kammerwesen sowie das System der funktionalen Selbstverwaltung "für zeitgemäß und sachgerecht".

Aus der Antwort der Bundesregierung

  • Die Selbstverwaltung der Kammern mit gesetzlicher Pflichtmitgliedschaft habe sich in Deutschland in langer Tradition bewährt. Der Gesetzgeber habe die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern sowie die Kammern der Freien Berufe als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einer Vielzahl hoheitlicher Aufgaben betraut. Dazu gehören die Berufsaufsicht, die Durchführung von Berufsexamen, Fortbildungsmaßnahmen, Sach- und Fachkundeprüfungen.

  • Das Serviceangebot der Kammern komme den Mitgliedern, zugute. Beispiele hierfür seien etwa Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, um junge Menschen für eine berufliche Ausbildung zu begeistern, der Einsatz der Kammern für entsprechende Rahmenbedingungen oder die Leistungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, von denen die Mitglieder profitieren.

  • Auch das Beitragssystem der Kammern ist mit Blick auf die zahlreichen Aufgaben der Kammern und das Serviceangebot für die Mitglieder nach Auffassung der Bundesregierung nicht zu beanstanden.

  • Zudem seien die Kompetenzen und Aufgaben der Kammern grundsätzlich gesetzlich geregelt. So könnten die Kammern die ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Berufszulassung und Berufsaufsicht nur dann ordnungsgemäß ausüben, wenn die Berufsträger Mitglieder der jeweiligen Kammern sind. Dies setze eine Pflichtmitgliedschaft in der Kammer voraus.

Drucksache 20/2428 vom 23. Juni

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