Bundesregierung nimmt neuen Anlauf für Suizidpräventionsgesetz
Bereits Ende 2024 hatte das Bundeskabinett ein Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention beschlossen. Wegen des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition konnte der Bundestag den Entwurf jedoch nicht mehr abschließend beraten und verabschieden. Zu Beginn dieser Legislaturperiode hatte die schwarzrote Koalition angekündigt, das Vorhaben erneut aufzugreifen.
Nun sind Eckpunkte für ein Suizidpräventionsgesetz bekannt geworden. Mit dem Gesetz will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Suizidprävention bundesweit stärken und die Länder sowie Kommunen beim Ausbau entsprechender Hilfsangebote besser unterstützen.
Die Länder sollen laut Bundesgesundheitsministerium darauf hinwirken, Krisendienste flächendeckend, niedrigschwellig, fachlich und bedarfsgerecht auszubauen sowie bestehende Angebote besser zu vernetzen.
Bundesfachstelle für Suizidprävention geplant
Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums. Sie soll ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer entwickeln, qualitätsgesicherte Informationen für Öffentlichkeit und Fachkreise bereitstellen und ein digitales Verzeichnis bundesweiter sowie überregionaler Hilfs- und Beratungsangebote aufbauen.
Außerdem soll sie Konzepte zur Weiterentwicklung der Online- und Telefonberatung erarbeiten und Länder sowie weitere Akteure bei der Qualitätssicherung beraten.
Vorgesehen sind zudem Rahmenempfehlungen für die Fort- und Weiterbildung von Berufsgruppen, die regelmäßig mit Suizidalität konfrontiert sind. Auch Forschung, Modellvorhaben und eine regelmäßige Datenerhebung zu Suizidalität sollen vorangebracht werden.
Zur fachlichen Begleitung der Bundesfachstelle ist ein Fachbeirat vorgesehen. Ergänzend zum Gesetz hat das Ministerium einen Förderschwerpunkt zur Umsetzung der Nationalen Suizidpräventionsstrategie angestoßen.





