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Gesetzentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz

Bundesregierung will Barrieren abbauen

ao
Politik
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen. Damit will die Bundesregierung eine Lücke schließen und insbesondere in der Privatwirtschaft – also auch in Zahnarztpraxen – mehr Barrierefreiheit schaffen und den Zugang zu Angeboten verbessern.

Seit mehr als 20 Jahren verpflichtet das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Bundesbehörden und andere öffentliche Stellen des Bundes zur räumlichen und kommunikativen Barrierefreihei. Weitgehend ungeregelt blieb laut Bundesregierung bisher der private Bereich. Kern des neuen Gesetzes sei daher, diese Lücke zu schließen und für die rund 13 Millionen Betroffenen den Zugang zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen zu verbessern.  

Zugang zum Beispiel über eine mobile Rampe

Der Gesetzentwurf setze dabei auf das Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“, erläutert die Bundesregierung. So sollen private Anbieter bei Bedarf im Einzelfall durch eine einfache und praktikable Lösung vor Ort den Zugang zu ihren Geschäften oder Praxen sicherstellen. Das könne etwa eine einfache mobile Rampe vor einem Geschäft sein oder das Vorlesen der Speisekarte im Restaurant. Das Konzept baue damit „auf Eigenverantwortung und den Dialog der Beteiligten statt auf detaillierte Vorschriften“. 

Verweigert ein privater Anbieter eine „angemessene Vorkehrung“, könnten Menschen mit Behinderungen ein für sie kostenloses Schlichtungsverfahren beantragen. Bleibt die Schlichtung erfolglos, komme eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung in Betracht, bei öffentlichen Stellen auch auf Schadensersatz. Die „angemessene Vorkehrung“ darf das Unternehmen jedoch nicht unverhältnismäßig belasten, heißt es weiter.

Außerdem sieht der Entwurf vor, die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter zu verbessern. So müssen öffentlich zugängliche Gebäudeteile von Bestandsbauten des Bundes bis 2045 barrierefrei ausgebaut werden. Bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden. Es soll die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden dabei beraten, Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sollen alle relevanten Dokumente im Verwaltungsverfahren wie etwa Anträge künftig barrierefrei sein. Außerdem soll das Amt der beziehungsweise des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden.

Behindertenbeauftragter kritisiert den Entwurf

Für den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, ist das zu wenig. Das „Hauptziel“, Deutschland vor allem im privaten Bereich barrierefrei zu machen, werde nicht erreicht. Denn die geplanten Vorkehrungen seien nur kurzfristige Lösungen, es fehlten Vorgaben für bauliche Veränderungen wie etwa die Verbreiterung einer Tür oder den Einbau eines Fahrstuhls. So bleibe die Modernisierung der Infrastruktur stecken. „Dabei ist unsere alternde Gesellschaft zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen“, unterstrich Dusel. Erschwerend komme hinzu, dass die rechtliche Durchsetzung allein Sache der Betroffenen sein soll.

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