Bundesregierung will kritische Infrastruktur besser schützen
Mit dem Gesetzentwurf will die schwarz-rote Regierung die EU-Richtlinie 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen in nationales Recht umsetzen. Ziel ist, durch bundeseinheitliche Regelungen die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft und dadurch auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu stärken.
Der aktuelle Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“, der den zm vorliegt, enthält Regelungen zur Identifizierung und Registrierung von Betreibern kritischer Anlagen und kritischer Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für Europa. Das Gesetz soll für Betreiber kritischer Anlagen in folgenden Sektoren gelten: Gesundheitswesen, Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum und Siedlungsabfallentsorgung.
Pflicht zur Erarbeitung und Umsetzung von Resilienzplänen
„Den Betreibern kritischer Anlagen werden Maßnahmen auferlegt, die ihre Resilienz stärken sollen“, heißt es im Entwurf. So sollen die Betreiber auf der Basis von Risikoanalysen und Risikobewertungen Resilienzpläne erarbeiten und umsetzen. Darin sollen geeignete und verhältnismäßige technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz festgelegt werden.
Solange und soweit es keine entsprechenden branchenspezifischen Resilienzstandards gibt, sollen dem Entwurf zufolge auch die Bundesressorts und Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Darin sollen sie Resilienzmaßnahmen für die Bereiche festlegen, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Das Bundesinnenministerium soll zudem ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung sektorenübergreifende Mindestanforderungen zu bestimmen. Die zuständigen Behörden sollen zuvor angehört werden.
Betreiber müssen Störungen melden
Darüber hinaus sollen Betreiber kritischer Anlagen verpflichtet werden, eine Kontaktstelle zu benennen und erhebliche Störungen an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu melden.
Einen Gesetzentwurf für ein Kritis-Dachgesetz hatte bereits das Kabinett der Ampelregierung am 6. November 2024 beschlossen. Wegen des Scheiterns der Ampelkoalition konnte das Gesetz vor der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar jedoch nicht mehr in Kraft treten.
Nun hat die Koalition aus Union und SPD den Gesetzentwurf mit geringfügigen Änderungen erneut vorgelegt. Das Bundesinnenministerium weist auf seiner Website allerdings darauf hin, dass der Referentenentwurf in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt sei. Geplant ist, dass das Bundeskabinett den Entwurf am 10. September verabschiedet.