Digitalisierung des Gesundheitswesens

Bundestag berät über DigiG und GNDG

Susanne Theisen
Die beiden Digitalisierungsgesetze für das Gesundheitswesen wurden in Erster Lesung im Bundestag beraten. Intensiv diskutiert wurde vor allem über die elektronische Patientenakte.

Sie ist das Herzstück des Digitalisierungsgesetzes (DigiG): die elektronische Patientenakte (ePA). Ab dem Jahr 2025 soll sie für alle GKV-Versicherten Pflicht sein – inklusive eines Opt-out-Verfahrens. Dann müssen alle Versicherten aktiv widersprechen, wenn sie die ePA nicht nutzen möchten. Auch das elektronische Rezept soll mit dem DigiG als Standard etabliert werden, allerdings schon ab Januar 2024.

Beschlüsse der KZBV-VV zum Digitalisierungsgesetz

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat am 9. November 2023 in Bonn eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die sich kritisch mit den Digitalisierungsplänen der Bundesregierung auseinandersetzen.

So hat die VV den Gesetzgeber aufgefordert, den Gesetzentwurf zum DigiG dahingehend zu korrigieren, dass die KZBV und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bei der Erarbeitung von technischen Spezifikationen und Standards unbedingt mit Feststellungsbefugnis beteiligt werden. Die VV unterstützt die Förderung der Interoperabilität im Gesundheitswesen. Dies müsse allerdings unter enger Einbindung der Bundeskörperschaften in die Entscheidungsprozesse erfolgen.

Daneben kritisierte die VV im Entwurf des DigiG, dass der Gesetzgeber Konformitätsverfahren und Verbindlichkeitsmechanismen für PVS-Hersteller einführen will. Durch diese Zertifizierungsverfahren würde es zu einem Eingriff in den Markt kommen, da kleinere PVS-Hersteller diesen zusätzlichen Aufwand neben den gesetzlichen TI-Anforderungen nicht mehr leisten könnten. Die VV befürchtet, dass die verbleibenden großen PVS-Anbieter die Preise zu Lasten der Praxen diktieren könnten.

Außerdem haben sich die Delegierten der VV einstimmig gegen einen Zwang zum ePA-Datenmanagement in den Zahnarztpraxen ausgesprochen. Beim vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplanten widerspruchsbasierten Bereitstellungsverfahren der elektronischen Patientenakte (Opt-out-ePA) sei es originäre Aufgabe der ePA-Anbieter, also der Krankenkassen, den Nutzern das ePA-Datenmanagement zu ermöglichen, so die VV. Dies dürfe nicht als Zwangsaufgabe auf die Praxen abgewälzt werden. „Bei dem erwarteten Anstieg der Nutzung würden dadurch in den Praxen enorme zeitliche Kapazitäten gebunden, die dann der eigentlichen medizinischen Behandlung nicht mehr zur Verfügung stehen“, heißt es in dem Beschluss.

Klar sprach sich die VV auch gegen die im Regierungsentwurf des DigiG genannten zusätzlichen Informations- und Berichtspflichten für die KZBV und die KZVen aus. Diese Pflichten im Kontext von ePA, E-Rezept und sanktionierten Vertragszahnärzten würden für zusätzliche Bürokratielasten sorgen. (sr)

„Zettelwirtschaft aus der Mottenkiste“ beenden

In Vertretung für den wegen Krankheit abwesenden Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stellte Staatssekretär Edgar Franke (SPD) die Gesetze im Parlament vor. Durch die systematische Erfassung der Patientendaten in der ePA könnte zeitlicher und bürokratischer Aufwand in der Gesundheitsversorgung eingespart werden, zeigte er sich überzeugt.

Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen) führte an, dass Bürgerinnen und Bürger mit der ePA „eine Datenbrille“ bekämen und erkennen könnten, welche Informationen über sie gespeichert würden. Ein weiterer Vorteil aus Sicht Dahmens: Es könne endlich Schluss sein mit der „Zettelwirtschaft aus der Mottenkiste“. Neue Funktionen wie zum Beispiel der digitale Impfpass oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung würden das deutsche Gesundheitswesen ins digitale Zeitalter überführen.

Patientendaten strukturieren und schützen

Die Unionsfraktion sieht in den Reformplänen der Regierung grundsätzlich Potenzial. Allerdings mahnte Erwin Rüddel (CDU/CSU), Mitglied im Gesundheitsausschuss, an, dass die Patientendaten nicht unstrukturiert in die Akte einfließen dürften. Das würde ihre Nutzbarkeit aus Sicht der Unionsfraktion stark einschränken.

Barbara Benkstein (AfD) mahnte eine ausreichende Gewährleistung der Sicherheit der Patientendaten an. Sie sprach sich gegen die Opt-out-Lösung aus.

Neben dem Datenschutz stand für Kathrin Vogler (Die Linke) das Thema Datensparsamkeit im Vordergrund. Sie warnte vor dem „Gläsernen Patienten“ und der Stigmatisierung von Versicherten im Falle bestimmter Erkrankungen. Die Opt-out-Lösung für die Nutzung der ePA lehnte sie ab.

Die nächsten Schritte

In der kommenden Woche, am 15. November 2023, werden die Digitalgesetze im Gesundheitsausschuss des Bundestags in öffentlicher Sitzung beraten.

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