Bundestag für schnellere Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Nach einer etwa 30-minütigen Debatte stimmten die Fraktionen von Union, SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen für den Gesetzentwurf, die Abgeordneten der AfD-Fraktion dagegen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung dem Fachkräfteengpass im Gesundheitswesen entgegenwirken. Ziel ist es, die Anerkennungsverfahren von Zahnärztinnen und Zahnärzten, Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern sowie Hebammen zu vereinfachen und zu beschleunigen.
„Anerkennungsverfahren von Berufsqualifikationen dürfen nicht länger der Flaschenhals bei der schnellen Integration von qualifizierten Fachkräften in unseren Arbeitsmarkt sein, die unser Land dringend benötigt“, betonte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Einheitliche Standards und digitale Verfahren entlasteten alle Seiten von überflüssiger Bürokratie. Zugleich werde es keine „Abstriche bei den hohen Standards an die Versorgungsqualität und Patientensicherheit“ geben, sagte Warken.
Dem Entwurf zufolge soll die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall der Anerkennung ärztlicher, zahnärztlicher oder pharmazeutischer Berufsqualifikation aus Drittstaaten werden. Das Verfahren der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung soll nur noch wahlweise angeboten werden. Dies entlastet laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Antragsteller sowie die zuständigen Stellen der Länder gleichermaßen und sei „ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung des Verfahrens“. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der Reform Bürokratiekosten in Höhe von knapp 16 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden können.
Bundesländer können Sprachkenntnisse vorab prüfen
Zur Sprachprüfung sollen die Bundesländer künftig die Möglichkeit erhalten, sprachliche Kompetenzen der Antragsteller aus Drittstaaten bereits vor der Berufsqualifikation zu prüfen. Für EU‑/EWR-Abschlüsse und Abschlüsse aus der Schweiz soll es – den Vorgaben des EU-Rechts entsprechend – dabei bleiben, dass zunächst die Berufsqualifikation geprüft wird.
Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass als Alternative zur schriftlichen Übermittlung – zum Beispiel beim Datenaustausch zwischen Behörden – eine elektronische Übermittlung sowie als Alternative zur Schriftform auch die elektronische Form zulässig ist.
Weiterhin sollen Regelungen eingeführt werden, die den Ländern untereinander die Klärung ermöglichen, bereits bestehende Verfahren auf Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur Berufsausübung zu überprüfen. Dies soll einen rechtssicheren Informationsaustausch zwischen den Ländern gewährleisten.
Die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs beziehungsweise der Zahnheilkunde soll in Ausnahmefällen künftig auch unbefristet erteilt werden können. Diese Möglichkeit soll für die Betroffenen und die zuständigen Behörden Rechtssicherheit schaffen – etwa im Falle einer Erkrankung, die der Approbationserteilung im Wege steht.
Umsetzung einer EU-Richtlinie
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung außerdem die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Artikels 4f der Richtlinie 2005/36/EG hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für den ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Beruf schaffen.
Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Geht es nach der Bundesregierung, soll das Gesetz am 1. November 2026 in Kraft treten.


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