Bundestag gibt grünes Licht für KRITIS-Dachgesetz
Nach einer einstündigen Debatte nahm die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten am vergangenen Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie 2022 / 2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ (Kritis-Dachgesetz) an. Union, SPD und AfD stimmten für den Entwurf, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen. Zuvor hatte der Innenausschuss des Bundestags noch letzte Änderungen beschlossen, mit denen auch auf den Berliner Anschlag auf das Stromnetz Anfang des Jahres reagiert wird.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen umsetzen. Zudem wird bundesweit festgelegt, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind.
Die Pflichten gelten nur für große Unternehmen und Anlagen
Die Einrichtung muss hierzu essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland sein und mehr als 500.000 Menschen versorgen. Zur kritischen Infrastruktur gehören etwa große Energieversorger und Wasserwerke, aber auch Gesundheitseinrichtungen.
Der Entwurf des Kritis-Dachgesetzes sieht für Betreiber der kritischen Infrastruktur strengere Verpflichtungen zum Schutz ihrer Anlagen vor. Das können zum Beispiel Notfallteams, ein stärkerer Objektschutz und Maßnahmen zur Ausfallsicherheit sein. Eine Grundlage hierfür sind Risikoanalysen und Risikobewertungen, die die zuständigen staatlichen Stellen erarbeiten und den Betreibern zur Verfügung stellen sollen. Außerdem sollen die Betreiber verpflichtet werden, Vorfälle zu melden. Bei Regelverstößen drohen künftig Bußgelder.
Informationen über Standorte und Daten sind nicht mehr so leicht abrufbar
Der Innenausschuss hatte am 28. Januar noch Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Damit reagierte die schwarz-rote Koalition auf den Brandanschlag, der Anfang Januar Teile der Berliner Stromversorgung tagelang lahmgelegt hatte. Sie passte den Entwurf daher über einen ergänzenden Entschließungsantragzu den Transparenzpflichten der Unternehmen an. Mögliche Angreifer sollen künftig nicht zu viele Informationen über Standorte und sensible Daten abrufen können. Der genaue Verlauf von Trassen oder Schwachstellen soll nicht mehr so leicht festzustellen sein.


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