Riskopatienten klagen wegen COVID-19

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag auf verbindliche Regelung der Triage ab

ck/pm
Mehrere Risikopatienten haben die Einsetzung eines Gremiums gefordert, das die Verteilung knapper intensivmedizinischer Ressourcen im Rahmen der Covid-19-Pandemie auf Grundlage der Triage regelt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe lehnte den Eilantrag jetzt ab.

Mehrere Risikopatienten hatten befürchtet, im Fall einer Covid-19-Erkrankung im Rahmen einer Triage wegen ihrer Behinderung oder Vorerkrankung schlechter behandelt oder gar von einer lebensrettenden Behandlung ausgeschlossen zu werden. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wandten sie sich nun gegen den Gesetzgeber, der bislang keine Vorgaben für die Triage gemacht habe. Sie sind der Auffassung, der Gesetzgeber müsse seiner Schutzpflicht für Gesundheit und Leben nachkommen. Vorläufig solle die Bundesregierung ein Gremium einsetzen, das die Triage verbindlich regelt.

Weit weit geht der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei einer Triage?

Die Richter lehnten die Beschwerde jedoch ab. Zwar sei die Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder unbegründet, werfe aber die schwierige Frage auf, ob und wann gesetzgeberisches Handeln zur Schutzpflicht des Staates gegenüber Menschen mit Behinderung verfassungsrechtlich geboten ist und wie weit der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei Regelungen medizinischen Priorisierungsentscheidungen reicht.

Dies bedürfe einer eingehenden Prüfung, die im Rahmen eines Eilverfahrens jedoch nicht möglich sei. "Das momentan erkennbare Infektionsgeschehen und die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten lassen es in Deutschland derzeit nicht als wahrscheinlich erscheinen, dass die Situation der Triage eintritt", urteilte das Gericht außerdem.

Soweit der Eilantrag konkret darauf abzielt, dass die Bundesregierung ein Gremium auch mit Interessenvertretungen der Betroffenen benennt, das die Verteilung knapper intensivmedizinischer Ressourcen vorläufig regelt, würde dies die Situation der Patienten nicht wesentlich verbessern. "Auch ein solches Gremium wäre nicht legitimiert, Regelungen mit der Verbindlichkeit einer gesetzgeberischen Entscheidung zu erlassen, auf die es den Beschwerdeführenden gerade ankommt", bilanzieren die obersten Richter.

Bundesverfassungsgericht

1 BvR 1541/20Beschluss vom 16. Juli 2020

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