Bundesversammlung

BZÄK beschließt Resolution zur Zukunft des Gesundheitssystems

br/sr
Nach der Wahl des Geschäftsführenden Vorstandes am Freitag stand der zweite Tag der Bundesversammlung im Zeichen inhaltlicher Positionierungen der Bundeszahnärztekammer.

In einer einstimmig verabschiedeten Resolution „Zukunft des Gesundheitssystems“ nahmen die Delegierten der Bundesversammlung zu zentralen gesundheitspolitischen Fragen Stellung, die den Berufsstand betreffen. Sie fordern darin

  • eine Erhaltung und Stärkung des dualen Krankenversicherungssystems,

  • eine spürbare Entlastung der Zahnarztpraxen von unnötigen Bürokratielasten,

  • die Förderung der freiberuflichen Leistungserbringung vor allem durch eine Stärkung der freien Arzt- und Therapiewahl,

  • eine angemessene Honorierung als Basis der jährlich im Punktwert dynamisierten privaten Gebührenordnung

  • die gezielte Förderung einer vom Berufsstand definierten Digitalisierung sowie die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips auf europäischer Ebene.

In der Begründung zur Resolution wird die Erwartung geäußert, dass sich die neue Bundesregierung nach den Bundestagswahlen dem „aufgelaufenen Reformstau” widmen wird. Die Bundeszahnärztekammer hat hierzu ihre „Gesundheitspolitische Perspektiven“ für die Legislaturperiode 2021 bis 2025 vorgelegt, in der die wichtigsten (standes)politischen Forderungen formuliert sind.

Fremdinvestoren in der Zahnmedizin – Änderungen am Zahnheilkundegesetz gefordert

Im Beschluss „Beschränkung des Einflusses von Fremdinvestoren“ fordern die Delegierten, dass die „weitere Zerstörung der gewachsenen zahnmedizinischen Versorgungsstrukturen durch Ausbreitung von Fremdkapital-investorgeführten Praxen in Deutschland gestoppt wird“.

Mit der Kommerzialisierung durch „Fremdinvestoren, Spekulanten und Private Equity“ werde die zahnmedizinische Versorgung der Patienten gefährdet – beispielsweise bei der Insolvenz großer Dentalketten, wie das Beispiele aus Spanien und Frankreich eindrucksvoll gezeigt hätten. Zudem berge die Konzentration auf die Erzielung von Renditen das Risiko, „dass wirtschaftlich motivierter Verkaufsdruck auf angestellte Behandler/Behandlerinnen ausgeübt werden könnte, Über- und Fehltherapie könnte so Vorschub geleistet werden“.

„Wir wollen nicht, dass Geschäftsführer von IMVZ tägliche Umsatzgespräche mit ihren Mitarbeitern führen“, sagte der neue BZÄK-Vizepräsident Konstantin von Laffert in der Diskussion in der Bundesversammlung. Im Hinblick auf die Patienteninformation forderten die Delegierten zudem, eine gesetzliche Regelung zur Transparenz der Eigentumsverhältnisse zu implementieren.

Aligner-Behandlungen nur in die Hände von Zahnärztinnen und ZahnärzteN

In einem Beschluss „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen” fordert die Bundesversammlung den Gesetzgeber auf, „zum Schutz der Patienten und zur Sicherung der Qualität die zahnärztliche Behandlung in rein gewerblichen Unternehmen (z.B. Aligner-Start-Ups) jenseits der für Zahnärztinnen und Zahnärzte ausdrücklich zugelassenen Berufsausübungs- und Gesellschaftsformen auszuschließen”.

Bei den (Landes-)Zahnärztekammern lägen Beschwerden vor, die den Verdacht von „systematischen und erheblichen Standardunterschreitungen” bei der Patientenbehandlung durch gewerbliche Aligner-Anbieter aufkommen lassen. Das könne zu erheblichen Gesundheitsschäden führen, vor denen die Patienten geschützt werden müssten.

Bei der vertraglichen Einbindung von approbierten Zahnärztinnen und Zahnärzten durch gewerbliche Aligner-Anbieter liege eine „unzulässige Verknüpfung von heilkundlicher und gewerblicher Tätigkeit” vor, da die Unabhängigkeit der zahnärztlichen Berufsausübung bei Weisungen durch Nichtberufsträger nicht gewährleistet sei.

(Landes-)Zahnärztekammern hätten jedoch bislang keine Möglichkeit, gegenüber den gewerblichen Unternehmen tätig zu werden. „Der Gesetzgeber muss daher dringend dafür Sorge tragen, dass eine Aligner-Behandlung wie jede andere zahnärztliche Behandlung verantwortlich von Zahnärztinnen und Zahnärzten durchgeführt wird und nicht in Unternehmen von Nichtberufsträgern ausgelagert werden kann”, fordern die Delegierten in ihrem Beschluss.

TI 2.0 zwischen Ablehnung und Gestaltung

Umfangreiche Diskussionen gab es zu einem Antrag des BZÄK-Vorstandes, der die Ablehnung einer schnellen Einführung der Telematikinfrastruktur 2.0 zum Inhalt hatte. Einige Delegierten fanden den Antrag missverständlich formuliert. Nach einer Umformulierung, in der auf die Mitarbeit der Zahnärzteschaft bei der Weiterentwicklung der TI verwiesen wurde, wurde der Antrag mehrheitlich angenommen. Die Bundesversammlung lehnt damit den Übergang zur TI 2.0 zum jetzigen Zeitpunkt ab. Der von der gematik angedachte Verzicht auf einen Hardware-Konnektor und auf eine VPN-Verbindung (TI 2.0) würde eine „erhebliche Absenkung des Sicherheitsniveaus” nach sich ziehen.

„Sie haben Geschichte geschrieben”

Im Schlusswort der Bundesversammlung erklärte der frischgewählte BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz gegenüber den Delegierten: „Sie haben Geschichte geschrieben. Einmal in der Pandemiebewältigung, das ist grandios. Und Sie haben zum zweiten Mal Geschichte geschrieben, indem Sie erstmals eine Kollegin in den Geschäftsführenden Vorstand der BZÄK gewählt haben.” Man werde sich jetzt zusammen einarbeiten. Er freue sich auf die nächste Bundesversammlung Ende Oktober in Karlsruhe, sagte Benz.

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