BZÄK: Erklärung zur Zukunft der Kammern
In derStuttgarter Erklärungstatuiert der BZÄK-Vorstand, dass die Kammern im staatlichen Auftrag als Körperschaft des öffentlichen Rechts, dem Gemeinwohl verpflichtet seien. Kammern stünden für unabhängige Interessenvertretung und sicherten (zum Beispiel durch ihre Berufsordnungen, Weiterbildungsordnungen und vieles mehr) hohe Standards zum Wohle der Patienten. Die Kammern vermittelten zwischen unterschiedlichen Akteuren: zwischen Zahnärzten und Patienten, Öffentlichkeit oder Politik und agierten innerhalb ethischer und gesellschaftlicher Herausforderungen. Dies stets mit dem Fokus auf die beste zahnmedizinische Versorgung der Patienten.
Unabhängigkeit und Autonomie stehen im Vordergrund
Ihre Autonomie müssten die Kammern immer wieder neu bestimmen. Damit schaffen sie die Voraussetzung für eine unabhängige und verantwortungsvolle Berufsausübung. Weiterhin betont der Vorstand, dass zur Gemeinwohlorientierung auch die Verpflichtung gehöre, die Kammertätigkeit parallel zu gesellschaftspolitischen Herausforderungen weiterzuentwickeln. Vor allem die folgenden Entwicklungen verlangten dies besonders:
die „De-Regulierungs“-Bestrebungen aus Europa, die freiberufliches, sprich einflussfreies Handeln infrage stellen
der sich auf nationaler und europäischer Ebene verstärkende Trend zur Ökonomisierung des Gesundheitswesens
der Trend zu stark gestiegenen Ansprüchen an Aufklärung und Versorgung
die Auswirkungen der Digitalisierung der Gesellschaft, zum Beispiel im Umgang mit gesundheitsbezogenen Daten
Bundeseinheitliche Standards und Beratungsgremium geplant
Auf seiner Stuttgarter Klausurtagung hat der Vorstand der BZÄK die Herausforderungen definiert, denen er sich verstärkt stellen muss. Er wird weitere zukunftsweisende Themen benennen, bestehende Standards überarbeiten und neue bundeseinheitliche Standards setzen. Die BZÄK und die Landeszahnärztekammern verpflichten sich und ihre Mitglieder, den Gemeinwohlauftrag nicht einfach fortzuschreiben, sondern zu modernisieren. Dazu wird die BZÄK ein Beratungsgremium einrichten, in dem professionsübergreifender Sachverstand zusammengeführt wird.