Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen

BZÄK fordert einheitliche Regelungen im zahnärztlichen Bereich

ck/pm
Die Zahnärzteschaft verfügt im Unterschied zu den weiteren Heilberufen immer noch über keine einheitlichen Regelungen zu Durchführung und Inhalt der Kenntnis- und Eignungsprüfung, rügt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Dies beruhe auf einem gesetzgeberischen Versäumnis. Entsprechende Regelungen seien im Entwurf zur neuen zahnärztlichen Approbationsordnung (ZApprO) zwar vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgesehen worden, die Entscheidung über  die Zustimmung des Bundesrats zur Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte sei jedoch am 3. November 2017 vertagt worden – und steht weiterhin aus.

"Dies ist insbesondere für die Patientensicherheit, aber auch für die Rechtssicherheit des bestehenden Anerkennungsverfahrens ein nicht hinnehmbarer Zustand", tadelt die BZÄK.

Im Falle eines Scheiterns der ZApprO seien die beabsichtigten Regelungen zu Durchführung und Inhalt der Eignungsprüfung und der Kenntnisprüfung zwingend in die alte Approbationsordnung aufzunehmen, fordert BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.

Die BZÄK verlangt seit Jahren, dass die ZApprO von 1955 den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird.

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