"Expertise der Leistungserbringer nicht mehr gefragt"

BZÄK rügt geplante Übernahme der gematik durch das BMG

pr
Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die gematik komplett zu übernehmen, stoßen bei der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf heftige Kritik.

Mit einer neuen Digitalisierungsstrategie will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Digitalisierungsvorhaben wie die elektronische Patientenakte und das E-Rezept vorantreiben. Auf die Expertise der Selbstverwaltung wolle er dabei in Zukunft offensichtlich verzichten, kritisiert die BZÄK mit Verweis auf die gestern verkündete Entscheidung des BMG, wonach die Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) in eine "Digitalagentur" in 100-prozentiger Trägerschaft des Bundes umgewandelt werden soll.

"Jetzt wird der letzte Schritt zur vollständigen Kontrolle vollzogen"

Denn das bedeute, dass die Organisationen der Selbstverwaltung, darunter Zahnärzte, Ärzte und Apotheker, künftig in der gematik nicht mehr stimmberechtigt sind, führt die BZÄK aus. Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, BZÄK-Vorstandsreferent für Telematik: „Bereits 2019 hat das BMG 51 Prozent der Anteile der gematik übernommen. Jetzt wird der letzte Schritt zur vollständigen Kontrolle vollzogen." Ob der Verzicht auf die Expertise der Leistungserbringerorganisationen allerdings zu Verbesserungen führt und die Akzeptanz der Telematik bei Zahnärzten, Ärzten und Apothekern erhöht, sei äußerst fraglich.

Herbert: "Dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bei der ePA künftig nur noch beratend tätig ist, lässt befürchten, dass das Datenschutzniveau herabgesenkt werden könnte. Das ist kritisch zu sehen." Zudem müsse die Diskussion darüber, unter welchen Bedingungen Gesundheitsdaten für Forschungszwecke bereitgestellt werden, in die Mitte der Gesellschaft getragen und nicht von Staats wegen verkündet werden.

Die Gesellschafter der gematik sind das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Die gematik hält davon bisher Anteile von 51 Prozent, der Rest entfällt auf die Kostenträger- und Leistungserbringerorganisationen.

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