Parodontitistherapie in der PKV

BZÄK veröffentlicht GOZ-Abrechnungshilfe

br
PraxisZahnmedizin
Die neue S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ bildete die Grundlage für die jüngst in Kraft getretene PAR-Richtlinie. Doch auch für die Abrechnung nach der GOZ hat die Leitlinie Konsequenzen.

Die im Dezember 2020 finalisierte neue S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ enthält zahlreiche neue wissenschaftlich fundierte Leistungsbeschreibungen für die systematische Parodontitistherapie.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) stellt nun auf ihrer Website eine Abrechnungshilfe unter dem Titel „Gebührenrechtliche Einordnung der S3-Leitlinie ‚Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III‘ - Die moderne Parodontitis-Behandlung von PKV-Patienten auf der Grundlage der Translation neuer Leistungsdefinitionen in der gesetzlichen Krankenversichersicherung.“ zur Verfügung.

Darin „ist das aus der S3-Leitlinie resultierende Leistungsgeschehen gemäß den gebührenrechtlichen Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) für den privatzahnärztlichen Bereich dargestellt. Die Übernahme von rein auf vertragszahnärztlichen Vereinbarungen beruhenden Fristen oder Genehmigungsverfahren sowie definierten Verfahrensabläufen ist dabei nicht erforderlich,“ heißt es in dem Dokument. 

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