BZÄK: Zahnarztpraxen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld!
Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte fragen nach der Möglichkeit von Kurzarbeit. Allein die Zugehörigkeit des Betriebs zu freiberuflichen Tätigkeiten schließt laut BZÄK den Zugang zum Kurzarbeitergeld nicht aus. Diese Erleichterungen für Kurzarbeitergeld treten rückwirkend zum 1. März in Kraft: