CDU/CSU fordert Novellierung von GOZ und GOÄ
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat den Antrag „Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte jetzt novellieren“ an die Bundesregierung gestellt. Darin fordert die Unionsfraktion die Bundesregierung dazu auf, eine GOÄ-/GOZ-Novelle in Form einer Rechtsverordnung unverzüglich auf den Weg zu bringen, dabei die wesentlichen Akteure (insbesondere die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, den PKV-Verband und Vertreter der Beihilfe) einzubeziehen sowie deren bereits geleisteten Vorarbeiten zu berücksichtigen.
Im Antrag heißt es ferner, dass die im Wesentlichen aus dem Jahre 1987 stammende Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mittlerweile nicht mehr zeitgemäß sei und die abrechenbaren Honorare längst nicht mehr den Entwicklungen im zahnärztlichen Bereich entsprächen. Auch der Punktwert entspräche noch dem Kostenniveau der zweiten Hälfte der 1980er Jahre, so die Unionsfraktion.
GOÄ ist fünf Jahre älter als die GOZ
Dies gelte auch für die aktuell gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die als Rechtsverordnung der Bundesregierung erlassen wurde, betont die Unionsfraktion weiter. Diese stamme im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und sei 1996 lediglich teilnovelliert worden. Im Jahr 2020 seien nur drei Leistungen und Gebühren angepasst worden. Die alten Gebührenordnungsziffern bildeten daher weder Leistungsinhalt und -umfang noch den damit verbundenen Aufwand adäquat ab.
Vor der Presse verwies der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger auf die Antiquiertheit der bestehenden Gebührenordnungen. Dass Ärzte und Medizinische Fachangestellte (MFA) heute auf Basis dieses völlig veralteten Abrechnungssystems arbeiten müssten, sei unzumutbar und führe immer wieder zu Abrechnungsschwierigkeiten.
„Reformstau belastet Arzt-Patienten-Verhältnis“
Für alle Beteiligten – Patientinnen und Patienten, Krankenversicherer, Beihilfe und (Zahn-)Ärzteschaft sowie für die (Zahn-)Medizinischen Fachangestellten (MFA) in den Praxen – führe dies zu großen Verunsicherungen, enormem Prüfaufwand und unnötigen Rechtsstreitigkeiten, da weder die aktuell gültige GOÄ noch die aktuell gültige GOZ eine adäquate Abbildung moderner und innovativer Leistungen ermögliche. Hinzu komme, dass sowohl die derzeit geltende GOÄ als auch die geltende GOZ in keiner Weise auf die laufende Digitalisierung im Gesundheitswesen zugeschnitten seien. Dies alles belaste das sensible Arzt-Patienten-Verhältnis in untragbarer Weise nachhaltig, kritisiert die Unionsfraktion weiter.
Die Unionspolitiker weisen darauf hin, dass die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger in den vergangenen Jahren einen gemeinsamen Entwurf einer neuen Gebührenordnung erarbeitet hätten, die das gesamte ärztliche Leistungsspektrum nach Ansicht der Verfasser modern, transparent, nachvollziehbar und rechtssicher abbilde. Anfang 2023 habe die BÄK dem Bundesgesundheitsministerium einen ärzteeigenen Bewertungsvorschlag mit betriebswirtschaftlich kalkulierten Gebührenordnungsvorschlägen vorgelegt. BÄK und PKV-Verband würden die noch nicht konsentierten Vergütungspositionen derzeit im Rahmen eines sogenannten Testbetriebes finalisieren.
Ärztetag hatte zeitnahe Novelle gefordert
Trotz dieser sehr weitgehenden Vorarbeit der Beteiligten und trotz aller Appelle der (Zahn-)Ärzteschaft gehe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weder die Novelle der GOÄ noch der GOZ an, heißt es in dem Antrag weiter. Nicht zuletzt habe der 127. Deutsche Ärztetag im Mai 2023 die Forderung nach einer zeitnahen Novellierung der GOÄ bekräftigt.
Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion soll laut aktueller Tagesordnung des Bundestags am Donnerstagnachmittag ohne Aussprache an den federführenden Gesundheitsausschuss zur Beratung überwiesen werden.