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Charité: Herkunft des Erregers noch unklar

ck/dpa
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Wieder sind Keime auf einer Säuglingsstation aufgetaucht. Diesmal ist Deutschlands größte Uniklinik in Berlin betroffen. Ein Baby ist gestorben.

Nach einem Todesfall wegen Keimen auf zwei Säuglingsstationen sucht die Berliner Charité intensiv nach der Herkunft des Erregers. Die bisherigen Untersuchungen der Gegenstände und Flüssigkeiten auf den Stationen brachten kein Ergebnis, wie eine Sprecherin von Deutschlands größtem Universitätsklinikum am Sonntag bestätigte.

Noch keine Hinweise gefunden

Auch die rückwirkende Analyse der Nachweise des Serratien-Keims in diesem Jahr lieferte zunächst keine entscheidenden Hinweise. Das im Oktober gestorbene Baby war mit einem Herzfehler in der Virchow-Klinik der Charité zur Welt gekommen und dann für eine OP ins benachbarte Deutsche Herzzentrum verlegt worden. Fünf Tage nach der OP starb das Neugeborene im Herzzentrum an einer Infektion mit den Serratien-Keimen. Auch die Staatsanwaltschaft ist bereits mit dem Fall befasst, so ein Sprecher. 

An der Charité hatte es zuletzt sieben Erkrankungen mit dem Erreger gegeben. Bei weiteren 15 Kindern wurde der Keim gefunden, sie gerieten aber nicht in Gefahr. Die Uniklinik verhängte zunächst einen Aufnahmestopp an zwei ihrer fünf spezialisierten Stationen. 

Todesursache noch nicht geklärt

Wo sich der gestorbene Säugling infiziert hat, ist bisher nicht gänzlich geklärt. Ein Zusammenhang des Falls mit den Erkrankungen an der Charité sei wahrscheinlicher als andere Ursachen, sagte der Leiter der Neonatologie der Uniklinik, Christoph Bührer. "Wir suchen das Problem zunächst bei uns und nicht bei anderen." Fünf Tage vor der Verlegung ins Herzzentrum war der Erreger bei einem letzten Test bei dem Säugling noch nicht gefunden worden. 

Betroffene Babys sind in Quarantäne

Die am Virchow-Klinikum entdeckten Erreger gelten als weniger gefährlich als die multiresistenten Keime, an denen in Bremen mindestens drei Frühchen gestorben waren. Die Serratien-Keime seien aber offenbar gut übertragbar. Betroffene Säuglinge wurden daher unter Quarantäne gestellt. "Diese Quarantäne ist die wichtigste Maßnahme, um den Ausbruch einzudämmen", sagte Bührer. 

Am 8. Oktober sei der Ausbruch festgestellt worden, erklärte der Neonatologie-Chef. In der Neonatologie werden Frühgeborene und Neugeborene mit schweren Erkrankungen behandelt. "Die betroffenen Kinder wurden sofort antibiotisch behandelt", sagte Bührer. Die Therapie habe auch sehr gut angeschlagen. Das Gesundheitsamt sei sofort informiert worden. Angehörige würden zudem betreut. 

Salben und Seifen werden überprüft

Salben, Lösungen und Waschlotionen wurden angesichts des aktuellen Keimbefalls überprüft und ausgetauscht. Die Charité arbeite daran, zumindest eine der Stationen wieder zu eröffnen, erklärte der Ärztliche Direktor der Charité, Ulrich Frei. 

Ob ein erster Serratien-Fall von Anfang Juli 2012 mit den aktuellen Funden zusammenhängt, wird noch überprüft. "Das Puzzle ist noch nicht gelöst", sagte Frei. Damals infizierte eine Mutter ihr Kind bei der Geburt - laut der Charité-Sprecherin ein ganz gewöhnlicher Vorgang. 

Serratien kommen in der Darmflora von Menschen, aber auch in der Umwelt vor. Für gesunde Menschen sind sie ungefährlich. Für Frühgeborene und schwer kranke Säuglinge seien sie aber besonders kritisch, hieß es. 

Sehr streng und sehr bemüht

Der Ärztliche Direktor verteidigte die Hygienemaßnahmen der Charité. "Wir sind, was Hygiene im Krankenhaus angeht, sehr streng und sehr bemüht." Kritik kam dagegen vom Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, Klaus-Dieter Zastrow.

"So eine Infektion ist immer ein Hygienefehler", sagte er der "Berliner Morgenpost" (Sonntag). "Fälle, in denen die Verunreinigung über Medizinprodukte, in Infusionen oder Salben, ins Haus kommt, sind sehr selten."

Indessen berichtete der "Tagesspiegel", dass Babypflegebäder, die inzwischen aus dem Drogeriehandel zurückgerufen worden seien, keimbelastet gewesen sein sollen. Wer die umstrittenen Mittel untersucht, war noch unklar. Das Robert Koch-Institut, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und die Berliner Verbraucherschutzverwaltung erklärten sich für nicht zuständig. 

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