Pläne aus dem Bundesarbeitsministerium

Corona-Arbeitsschutzverordnung soll vorzeitig fallen

pr
Die Corona-Regeln am Arbeitsplatz sollen zum 2. Februar fallen – zwei Monate früher als geplant. Das geht aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Corona-Arbeitsschutzverordnung bereits zum 2. Februar aufheben. Geplant war ein Ende der Sonderregeln eigentlich erst im April. Das geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums hervor, über den Medien berichten.

Das Ministerium begründet die Pläne laut Presseberichten mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem Coronavirus. Außerdem gebe es allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens. Aktuell seien bundesweit keine allgemeinen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zur Minimierung tätigkeitsbedingter Infektionsrisiken mehr erforderlich, heißt es. Daher werde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben.

Die Verordnung war Anfang Oktober 2022 aktualisiert worden und galt ursprünglich bis zum 7. April 2023. Danach müssen Arbeitgeber bisher im Rahmen ihres Hygienekonzepts Homeoffice- und Coronatest-Angebote für ihre Beschäftigten prüfen. Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Homeoffice waren bereits im März 2022 ausgelaufen.

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