Corona-Krise als Stresstest für den Rechtsstaat
Als Stresstest für die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hat Harbarthgegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe die Pandemiebekämpfung bezeichnet. Das Thema werde die Gerichte vermutlich noch Jahre beschäftigen, prognostizierte er. Jedoch vollziehe sich die Bekämpfung des Virus in den Bahnen des Rechts und die Justiz komme ihren Aufgaben uneingeschränkt nach. „Alarmistischen Abgesängen“ auf den Rechtsstaat erteilte er eine Absage. Je länger die Corona-Maßnahmen dauerten, desto strenger seien seiner Auffassung nach die Anforderungen an deren Rechtfertigung.
Lockerungen an Impfungen und Schutzeffekte geknüpft
Was mögliche Lockerungen betreffe, sei dafür voraussichtlich von Relevanz, ob eine Impfung nur vor der eigenen Erkrankung oder zuverlässig auch vor der Weitergabe des Virus an andere schütze. Wenn ein geimpfter Mensch niemanden anstecken könne, dürfte das von ihm ausgehende Infektionsrisiko grundrechtlich anders zu beurteilen sein als wenn er noch ansteckend sei und nur selbst nicht mehr erkranken kann. Ob Geimpfte das Virus weitergeben können, sei wissenschaftlich nicht abschließend geklärt, ergänzte er.
Die Impfreihenfolge könnte ein Fall fürKarlsruhewerden
Harbath erwartet, dass die Festlegung der Impfreihenfolge, wie sie die Ministerverordnung vorsieht, ein Fall für das Bundesverfassungsgericht wird. Zum Thema Datenschutz betonte er, dass zur Bekämpfung der Pandemie, wie beispielsweise die Kontaktnachverfolgung, auch der Datenschutz eingeschränkt werden könnte. Das Grundgesetz kenne jedenfalls keinen uneingeschränkten Vorrang des Datenschutzes vor dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.