COVID 19: Zahl der Berufskrankheiten steigt seit Jahresbeginn
So erhielten die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen in diesen beiden Monaten insgesamt 47.578 Verdachtsanzeigen auf eine beruflich bedingte Erkrankung an COVID-19. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 30.329 Verdachtsanzeigen, teilt die DGUV mit. Seit Beginn der Pandemie wurden bis Ende Februar dieses Jahres 49.295 Fälle entschieden, 42.753 Berufskrankheiten wurden anerkannt.
30.329 Verdachtsanzeigen für 2020, 47.578 allein für Januar und Februar 2021
Die Mehrheit der Fälle entfällt danach auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst (BGW) und Wohlfahrtspflege sowie auf die Unfallkassen, denn die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit ist vor allem für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien möglich. Darüber hinaus kann der DGUV zufolge eine Berufskrankheit aber auch bei Beschäftigten anerkannt werden, die bei ihrer Arbeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße ausgesetzt sind.
12.223 Arbeitsunfallmeldungen für 2020, 2.710 für Januar und Februar 2021
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Unfallversicherungsträger zudem eine Erkrankung an COVID-19 auch als Arbeits- oder Schulunfall anerkennen: Im Januar und Februar 2021 erhielten die Unfallversicherungsträger 2.710 Arbeitsunfallmeldungen, 799 wurden als Versicherungsfall anerkannt. Im vergangenen Jahr belief sich die Zahl der Arbeitsunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung laut DGUV auf 12.223. In 4.247 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestätigt.
Den Unfallkassen als Träger der Schülerunfallversicherung wurden im Januar und Februar 73 Schülerinnen und Schüler gemeldet, die an COVID-19 erkrankt waren, davon wurden bislang 41 als Versicherungsfälle anerkannt. 2020 belief sich nach die Zahl der Schulunfallmeldungen nach einer COVID-19 Erkrankung auf 167. In 61 Fällen wurde ein Versicherungsfall bestäti