COVID-Impfzertifikat läuft ab – was tun?
Die Nachricht über auslaufende Impfzertifikate ist technisch bedingt, der Impfstatus ist jedoch weiterhin gültig,teilt die Bundesregierung mit. Der Status könne mit wenigen Klicks selbst verlängert werden.
Zum Hintergrund: Digitale COVID-Impfzertifikate haben aus technischen Gründen - unabhängig von der fachlichen Gültigkeit - ein Ablaufdatum. Nach 365 Tagen laufen sie automatisch ab. Das heißt, der QR-Code auf dem Impfzertifikat kann ab dann nicht mehr gelesen werden. Darüber erhalten die Nutzer der Corona-Warn-App 28 Tage vor Ablauf eine Mitteilung mit dem Angebot, das Zertifikat zu aktualisieren. Wird noch keine Erneuerung angeboten, ist das Zertifikat noch aktuell.
Auch in der CovPass-App ist es möglich, Impfzertifikate selbst zu verlängern. Damit der Impfstatus trotzdem nachweisbar ist, müssen die entsprechenden Impfzertifikate aktualisiert werden, so die Bundesregierung. Das können Nutzer mit nur wenigen Klicks selbst in der App vornehmen. Dafür haben sie bis zu 90 Tage nach Ablauf der technischen Gültigkeit Zeit.
Verlängert werden muss nur das neueste Zertifikat
Verlängert werden muss nur das aktuell verwendete Zertifikat. Zum Beispiel bei drei digitalen Impfzertifikaten wird lediglich das dritte und aktuellste Impfzertifikat erneuert, sobald es droht abzulaufen. Ferner besteht die Möglichkeit, das neu ausgestellte Zertifikat als PDF-Datei zu exportieren, so dass bei Bedarf der QR-Code des Zertifikats erneut eingescannt werden kann. Das technisch abgelaufene Zertifikat wird schließlich in den Papierkorb verschoben.
Auch Genesenenzertifikate können erneuert werden, schließlich können diese immer technisch verlängert werden, wenn sie drohen abzulaufen. Mit Version 2.23 informiert die Corona-Warn-App automatisch darüber, welches Zertifikat erneuert werden muss und wann.
Abgelaufener QR-Code tangiert nicht den Impfschutz
Wie die Bundesregierung betont, hat das technische Ablaufdatum des QR-Codes vom Impfzertifikat nichts mit dem Impfschutz zu tun. Grundsätzlich sind die Impfnachweise nach einer vollständigen Grundimmunisierung wie auch mit einer zusätzlichen Auffrischung innerhalb Deutschlands unbegrenzt gültig.