DAHZ-Hygieneleitfaden aktualisiert
Der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) hat seinen Hygieneleitfaden überarbeitet. Dabei wurden die Änderungen erstmals gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Zahnmedizin der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) vorgenommen.
Besonders das Kapitel Medizinprodukteaufbereitung wurde aktualisiert. Eine Vergleichsfassung wird bereitgestellt, in der die Änderungen erkennbar sind.
Für eine weite Verbreitung wurden die Copyright-Bedingungen erweitert, heißt es vom DAHZ. Angehörige von Zahnarztpraxen dürfen den Hygieneleitfaden zum Gebrauch in der eigenen Praxis ausdrucken. Zahnärztekammern und Fachgesellschaften dürfen den unveränderten Hygieneleitfaden auf ihren Internetseiten einstellen und an ihre Mitglieder weitergeben.
Eine unveränderte kostenlose Weitergabe unter Angabe des Copyrights im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Praxispersonal (z. B. in Universitäten, Berufsschulen, Zahnärztekammern, durch Fachhandel oder externe Referenten) ist ausdrücklich erwünscht. Voraussetzung ist, dass der DAHZ als Herausgeber benannt ist.
Der DAHZ-Hygieneleitfaden ist verfügbar unterwww.dahz.orgsowiewww.bzaek.de