DAK verlangt MVZ-Regulierung durch die Politik
„Bei Einrichtungen, die von Investoren geführt werden, sehen wir dringenden gesetzlichen Anpassungsbedarf“, sagte Dieter Schröder, Vorsitzender des DAK-Verwaltungsrats. „Nicht nur für Kliniken und Pflegedienste, sondern auch für Versorgungszentren gilt: Renditeinteressen von Investoren dürfen nicht zulasten der Beitragszahlenden gehen. Das ist Kern unserer Resolution.“
Die DAK fordert Änderungen in vier Bereichen: Erstens solle Interessenskonflikten vorgebeugt werden, etwa wenn das Unternehmen des Investors gleichzeitig Produkte anbietet, die vor Ort eingesetzt werden.
Zweitens sollten problematische Zielvereinbarungen verboten werden. Die Regelungen für den Krankenhausbereich müssen nach Ansicht des Verwaltungsrats geschärft und auf MVZ ausgeweitet werden.
Regelungen sollten marktbeherrschende Stellungen verhindern
Drittens sollten gesetzliche Regelungen marktbeherrschende Stellungen verhindern. Ein Register könnte die Eigentumsverhältnisse transparent machen. „Wir halten auch eine Beschilderung am Gebäude für erforderlich, damit sich alle Besucherinnen und Besucher über die Trägerschaft und die Finanzierungsform des Zentrums informieren können“, sagte Horst Zöller, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats.
Mindestens drei Fachrichtungen sollten vertreten sein
Viertens kritisiert der Verwaltungsrat, wenn in einem MVZ nur eine Fachrichtung aktiv ist, die sich durch besonders hohe Umsätze auszeichnet, zum Beispiel Radiologie oder Augenheilkunde. Eine Vorgabe, dass mindestens drei Fachrichtungen in einem Zentrum vertreten sein müssen, könnte einer solchen „Rosinenpickerei“ entgegenwirken.
„Medizinische Versorgungszentren sind fester Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung“, bilanziert Schröder. „Ihre Zahl wird auch noch zunehmen, da immer mehr Medizinabsolventen lieber als angestellte Ärztinnen und Ärzte arbeiten als eine Praxis zu übernehmen oder zu gründen. Wir brauchen diese Zentren, um eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Aber hier fehlt es ganz klar an gesetzlichen Vorgaben. Die Versorgungszentren müssen in die anstehenden Strukturreformen der Krankenhauslandschaft und der sektorenübergreifenden Versorgung einbezogen werden.“
Die DAK-Gesundheit ist die drittgrößte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands und versichert 5,5 Millionen Menschen.