Das Bonusheft wird 2022 digital
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben das medizinische Informationsobjekt (MIO) „zahnärztliches Bonusheft“ festgelegt.
Das elektronische Bonusheft wird in die ePA integriert
"Als erstes zahnärztliches MIO wird das elektronische Bonusheft in absehbarer Zeit in die ePA integriert", berichtet der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer. "Vorteile sind eine messbare Bürokratiereduktion für Praxen und zugleich mehr Transparenz für Versicherte. Davon profitiert das Zahnarzt-Patientenverhältnis, ebenso wie die bereits sehr gute Versorgungsqualität." Die Gleichung laute: "Weniger Papier in den Praxen und schnellere, optimierte Prozesse = mehr Zeit für Behandlung!“
Ziel ist, Bürokratieentlastung in die Praxen zu bringen
Eßer: „Erklärtes Nahziel ist es, Bürokratieentlastung in die Praxen zu bringen, indem papiergebundene Prozesse wie das Antrags- und Genehmigungsverfahren digitalisiert und entsprechende Arbeitsschritte verbessert werden."
„In nur sechs Monaten konnte das MIO ‚zahnärztliches Bonusheft‘ dank der erfolgreichen Kooperation mit der KZBV fertiggestellt werden. Damit liegen wir voll im Zeitplan“, betonte der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen: „Durch die standardisierte Erfassung der medizinischen Daten wird es möglich, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen.“
Das Nachtragen von Vorsorgeuntersuchungen fällt weg
Mit der Digitalisierung des Bonushefts entfällt künftig das Nachtragen von Vorsorgeuntersuchungen, wenn Patienten das Bonusheft vergessen. Patienten können bei der Krankenkasse auch einfacher nachweisen, dass sie regelmäßig zur Vorsorge beim Zahnarzt gegangen sind. Entsprechende Apps können mithilfe des MIO „Zahnbonusheft“ Versicherte auch an Vorsorgetermine erinnern und Praxen ihre Patienten einfacher über den Status der Vorsorge informieren.
Hintergrund MIO
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