Beschlüsse des "Corona-Gipfels"

Das haben die Ministerpräsidenten beschlossen

pr
Gesellschaft
Hospitalisierungsinzidenz, Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen und neue Richtwerte bei 2G und 2G-plus – auf dem gestrigen "Corona-Gipfel" einigten sich Bund und Länder auf neue gemeinsame Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.

Die Runde der Ministerpräsidenten der Länder mit der geschäftsführenden Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Olaf Scholz beschloss auf ihrer gestrigen Videokonferenz weitere Verschärfungen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Das sind die wichtigsten Beschlüsse:

  • Bund und Länder werden die Impfangebote ausweiten: Dazu gehören mobile Impfteams, Impfzentren, Krankenhäuser, niederschwellige Angebote, Arztpraxen, Betriebsärzte oder Ärzte der Gesundheitsämter. Auch Kindern zwischen fünf und elf Jahren soll nach der Ende November bevorstehenden Zulassung rasch eine Impfung angeboten werden. Booster-Impfungen sollen ausgeweitet werden, zunächst sollen alle über 60 gezielt angeschrieben werden.

  • Es gibtflächendeckende Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben für nicht geimpfte Menschen: Nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) sollen Zutritt etwa zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen haben.

  • Dazu gibt esneue Grenzwerte für eine Hospitalisierungsinzidenz: Liegt diese über 3, gilt in einem Bundesland flächendeckend 2G, bei einem Wert über 6 gilt flächendeckend 2G-plus (das heißt, auch Geimpfte und Genesene müssen einen negativen Test vorweisen). Ab einem Schwellenwert von 9 haben die Bundesländer die Möglichkeit, weitergehende Maßnahmen („Länderöffnungsklausel“) zu erlassen.

  • Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Die Länder halten es für erforderlich, dass einrichtungsbezogen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich impfen zu lassen. Die Länder bitten den Bund, dies schnellstmöglich umzusetzen

  • Tägliche Tests: Mitarbeitende und Besucher von Alten- und Pflegeheimen und Wohneinrichtungen vulnerabler Gruppen sollen täglich eine Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Das gilt auch für Geimpfte.

  • Strikte Kontrolle von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen(Verantwortlich sind die Betreiber)und Sanktionierung bei Verstößen

  • 3G-Regel am Arbeitsplatz, im öffentlichen Regional- und Fernverkehr sowie bei Inlandsflügen. Angedacht ist auch eine Homeoffice-Pflicht.

  • Unterstützung durch den Bund: Der Bund wird den Ländern und Kommunen bei Bedarf zur Unterstützung weiter Bevölkerungskreise FFP2- und OP-Masken sowie Antigentests und weiteres Material zur Eindämmung der Pandemie aus seinen Beständen kostenlos zur Verfügung stellen.

Weiterhin sind kostenlose Bürgertests vorgesehen. Die Rahmenbedingungen für Pflegekräfte sollen dauerhaft verbessert werden, es soll einen Pflegebonus in der Intensivpflege geben. Am 9. Dezember ist eine weitere Runde der Ministerpräsidenten mit dem Bund geplant. Bund und Länder haben sich geeinigt, dass dann die Wirkung der auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ergriffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens evaluiert werden soll. Das hatte Olaf Scholz als möglicher neuer Kanzler zugesagt. 

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