Das steht zur Zahnmedizin im Koalitionsvertrag
„Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land.“ So überschreibt sich der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD. Die in der Vereinbarung festgehaltene Ressortverteilung sieht vor, dass die CDU die Leitung des Gesundheitsministerium beibehalten wird. Dem Vernehmen nach soll Annette Widmann-Mauz das Gesundheitsministerium übernehmen.
Ergebnisse der Koalitionsvereinbarung in der Übersicht
Finanzierung:
Wiederherstellung der Parität in den Beiträgen zur GKV. Ab Januar 2019 werden die Beiträge zur GKV wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert.
Schrittweise Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur GKV aus Steuermitteln für ALGII-Bezieher
Weiterentwicklung des Morbi-RSA und regelmäßige gutachterliche Überprüfung
Zur Entlastung kleiner Selbstständiger wird die Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge von heute 2.283,75 Euro auf 1.150 Euro nahezu halbiert.
Ambulante Versorgung:
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„Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden. Deshalb wollen wir ein modernes Vergütungssystem schaffen, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet. Dies bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Die Bundesregierung wird dazu auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums eine wissenschaftliche Kommission einsetzen, die bis Ende 2019 unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen Vorschläge vorlegt. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, wird danach entschieden."
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Das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versorgung von GKV-Versicherten wird von 20 auf 25 Stunden erhöht.
Ärzte, die in wirtschaftlich schwachen und unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren, werden über regionale Zuschüsse besonders unterstützt. Dazu werden die hausärztliche Versorgung und die sprechende Medizin besser vergütet. Dies beinhaltet auch die koordinierten Leistungen, inklusive Terminvermittlung zum Facharzt.
Die Möglichkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Sicherstellung durch Eigeneinrichtungen zu gewährleisten, wird erweitert.
Die Bedarfsplanung zur Verteilung der Arztsitze soll kleinräumiger, bedarfsgerechter und flexibler ausgestaltet werden.
In ländlichen und strukturschwachen Gebieten sollen Zulassungssperren für die Niederlassung von Ärzten entfallen, um Unterversorgung zu vermeiden. Die Bestimmung der von dieser Regelung erfassten Gebiete soll den Ländern obliegen.
Der Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen soll erhöht, verbindlicher ausgestaltet und im Verwendungszweck flexibilisiert werden.
Die Länder sollen ein Mitberatungs- und Antragsrecht in den Zulassungsausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen bekommen.
Der Innovationsfonds soll über das Jahr 2019 fortgesetzt werden.
Prävention:
Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung und die Prävention sollen in allen Lebensbereichen deutlich gestärkt werden. Auf der Grundlage des Berichts der Nationalen Präventionskonferenz und der anschließenden Beratung im Deutschen Bundestag wird die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes vorlegen.
Aufbau eines nationalen Gesundheitsportals, auf dem sich Patienten schnell verlässlich und umfassend im Internet über medizinische Fragen informieren können
Stärkung der Patientenrechte: Patientenentschädigungsfonds für Schäden in Härtefällen
Gesundheitsberufe:
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Die Freiberuflichkeit der Heilberufe, die freie Arzt- und Krankenhauswahl, die Therapiefreiheit und gut qualifizierte Gesundheitsberufe werden als Stärken unseres Gesundheitswesens hervorgehoben.
„Für die zukünftigen Herausforderungen des Gesundheitswesens ist die Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe neu zu justieren und den Gesundheitsfachberufen mehr Verantwortung zu übertragen.“
E-Health-Gesetz, Telematikinfrastruktur, Digitales Zahnbonusheft:
Das bestehende E-Health-Gesetz soll im Zuge technologischer Innovationen im Dialog mit allen Akteuren weiterentwickelt und ein konkreter Aktionsplan bis 2020 mit Maßnahmen und Meilensteinen aufgestellt werden.
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Grundlagen für den sicheren Austausch sensibler Daten und Informationen sowie die digitale Patientenakte sollen eine verlässliche und vertrauenswürdige Telematikinfrastruktur und höchste Datenschutz- und Datensicherheitsstandards sein. Die Nutzung der digitalen Angebote erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis (Opt-In).
Deutschland soll zu einem führenden Markt für Assistenzsysteme werden, die Inklusion ermöglichen sowie lern- und gesundheitsförderlich sind.
Ausbau der Telematikinfrastruktur und Einführung der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten in dieser Legislaturperiode
Schaffung neuer Zulassungswege für digitale Anwendungen
Regelungen zu Fernbehandlung auf dem Prüfstand
Pflege in die Telematikinfrastruktur einbeziehen
Bürokratie in Diagnostik und Dokumentation abbauen
Anwendung und Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen ausbauen
Datenschutz:
Innovationsfreundliche Anwendung der Datenschutzgrundverordnung: Verbraucher müssen ihre persönlichen Daten einfach und unkompliziert von einer Plattform zu einer anderen Plattform transferieren können. Daher soll die Datenportabilität und Interoperabilität sowie die Rechte der Nutzer gestärkt werden.
Es soll sichergestellt werden, dass die Datenspeicherung den strengen Anforderungen des Datenschutzes unterliegt. Die gespeicherten Daten sind Eigentum der Patienten.
Netzausbau, schnelles Internet:
Deutschland soll in allen Bereichen zu einem starken Digitalland entwickelt werden. Deshalb soll der flächendeckende Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 erreicht werden mit einem Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfaser. Ziel: Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus. Schulen, Gewerbegebiete, soziale Einrichtungen in der Trägerschaft der öffentlichen Hand und Krankenhäuser sollen bereits in dieser Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz angebunden werden.
Rechtlich abgesicherter Anspruch zum 1. Januar 2025 für flächendeckenden Zugang zum schnellen Internet für alle Bürger.
Digitaler Binnenmarkt – Europa:
Die Wettbewerbsfähigkeit Europas hängt entscheidend von der Verwirklichung des einheitlichen digitalen Binnenmarkts ab. Deshalb soll grundsätzlich auf einseitige, nationale Regulierungen verzichten werden, um die europaweite Umsetzung von digitalen Geschäftsmodellen zu erleichtern. Die Freizügigkeit von Daten soll als fünfte Dimension der Freizügigkeit zu verankert werden.
Pflege:
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, Kooperationsverträge abzuschließen.
Krankenhäuser:
Zur Verbesserung der Notfallversorgung wird eine gemeinsame Sicherstellung der Notfallversorgung von Landeskrankenhausgesellschaften und Kassenärztlichen Vereinigungen in gemeinsamer Finanzierungsverantwortung geschaffen. Dazu sind Notfallleitstellen und integrierte Notfallzentren aufzubauen.
Barrierefreiheit – Teilhabe von Menschen mit Behinderungen:
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll gestärkt werden.
Investitionen in Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum in allen Bereichen des Alltags. Behindertengerechter und barrierefreier Wohnungsbau und barrierefreie Mobilität sollen gefördert, Initiativen für Barrierefreiheit in Städten und Gemeinden gestärkt werden. Es sollen Anreize durch Förderprogramme zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Kommunen gesetzt werden (Einsatz leichter Sprache, Gebärdendolmetscher, mobile sanitäre Anlagen). Im Rahmen der Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) soll geprüft werden, wie Private, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen, angemessene Vorkehrungen umsetzen können. Ein erster Schritt soll den Gesundheitssektor betreffen.
Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes soll in den kommenden Jahren intensiv begleitet und die Teilhabe weiter gefördert werden.
Bürokratieabbau:
Im ersten Jahr der Gründung soll die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduziert und die Bedingungen für Wagniskapital verbessert werden.
Im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III sollen insbesondere die Statistikpflichten verringert werden. Es wird eine ressortübergreifende Bund-/Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die zur signifikanten Reduzierung der Statistikpflichten bis Ende 2019 konkrete Vorschläge erarbeitet. Bessere Strukturen sollen Neugründern und Nachfolgern in der Start- und Übergangsphase unterstützen.
Europäische Vorgaben werden nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen. Auf europäischer Ebene will die Koalition sich für die Einführung des Prinzips „One in, one out“ einsetzen. KMU sollen auf EU-Ebene besser abgegrenzt werden, (zukünftig bis zu 500 Mitarbeiter), damit mehr Unternehmen von europäischen Berichtspflichten entlastet werden.
Verwaltungsmodernisierung und E-Government bergen aus Sicht von Union und SPD enorme Potenziale, um die Bürokratielasten zu reduzieren und die Verfahren zu beschleunigen.
Freie Berufe:
Union und SPD bezeichnen die Freien Berufe in der Koalitionsvereinbarung als ein wichtiges Element der deutschen Wirtschaft: „Sie stehen für Vielfalt und unternehmerische Verantwortung. Die Koalition wird sich für die Belange der Freien Berufe einsetzen und darauf hinwirken, dass die hohen Qualitätsstandards und die Unabhängigkeit freiberuflicher Dienstleistungen auch im europäischen Kontext angemessen berücksichtigt werden.“
Verbraucherschutz:
Die Bundesregierung wird zur leichteren und schnelleren Auffindbarkeit von Verbraucherinformation und -beratung ein einheitliches bundesweites Portal Verbraucherlotse anbieten. Mit bestehenden Einrichtungen und Behörden wird kooperiert. Die Verbraucherrechte bei ambulanten Pflegeverträgen sollen gestärkt werden. Unabhängige Patientenberatung, Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest sollen besser kooperieren.
Arbeitsweise der Regierung und Fraktionen:
Laufende und umfassende Abstimmung zwischen den Koalitionspartnern zu Verfahrens-, Sach- und Personalfragen bei ihrer Arbeit in Parlament und Regierung zur Konsensfindung.
Die Koalitionspartner treffen sich im Konfliktfall und zur Lösung streitiger grundsätzlicher Probleme zu Koalitionsgesprächen im Koalitionsausschuss. Der Koalitionsausschuss soll auf Wunsch eines Koalitionspartners zusammentreten und Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen, beraten. Die Koalitionsparteien werden sich einvernehmlich auf die Besetzung des Koalitionsausschusses verständigen.
Die Fraktionen werden zweimal im Jahr zu internationalen und nationalen gesellschaftlichen Themen im Plenum Orientierungsdebatten führen.
Die Bundeskanzlerin soll dreimal jährlich im Deutschen Bundestag befragt werden können, und die Regierungsbefragung neu strukturiert werden. Diese Vorschläge sollen mit den anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag besprochen werden.
Die Tagesordnung der Kabinettsitzungen soll den Fraktionen vorab mitgeteilt werden.
Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.
Quelle: Die Ergebnisse der Koalitionsvereinbarung wurden von der Abteilung Politik und Grundsatzfragen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zusammengestellt.