KZBV-Vertreterversammlung in Frankfurt

Delegierte fordern: Gründungsberechtigungen für Z-MVZ beschränken!

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Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat sich heute intensiv mit dem Thema zahnmedizinische MVZ (Z-MVZ) befasst und fordert gesetzliche Neuregelungen von der Politik.

Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für Z-MVZ auf räumlich-regionale sowie medizinisch-fachliche Bezüge zu beschränken. 

Die Gründung eines Z-MVZ sollte demnach nur möglich sein, "wenn in dem zahnärztlichen Planungsbereich, in dem das Z-MVZ seinen Sitz haben soll, auch das Krankenhaus ansässig oder eine Unterversorgung festgestellt ist und das Krankenhaus einen zahnmedizinischen Versorgungsauftrag gemäß dem Krankenhausplan hat". Außerdem sprechen sich die Delegierten für eine gesetzliche Regelung aus, wonach ein medizinisch-fachlicher Bezug für die Gründung von Z-MVZ durch Krankenhäuser verpflichtend ist.

Ziel ist, die weitere Gründung von Z-MVZ durch versorgungsfremde Investoren, die "keinen fachlichen Bezug zur medizinischen Versorgung aufweisen, sondern allein Kapitalinteressen verfolgen", zu verhindern. Bisher gründen diese Investoren laut KZBV Z-MVZ überwiegend durch den Ankauf von Krankenhäusern, die als Trägerorganisationen fungieren.

Durch den "vom Gesetzgeber sehenden Auges untätig tolerierten ungebremsten Eintritt von versorgungsfremden Investoren in das Gesundheitswesen im Allgemeinen und in das System der zahnmedizinischen Gesundheitsversorgung im Besonderen" sieht sich die Vertragszahnärzteschaft außerdem in ihrem Selbstverständnis als Freiberufler infrage gestellt. Die zunehmende Industrialisierung der Versorgung und der Aufbau von reinen Investoren-MVZ beförderten eine Entwicklung, die die freie Zahnarztwahl, die Freiberuflichkeit, die Niederlassungsfreiheit und die Berufsausübungsfreiheit erschwert.

Die Delegierten beschlossen daher die Resolution "Funktionierende flächendeckende zahnmedizinische Versorgung braucht Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung". Darin fordert die Vertreterversammlung der KZBV den Gesetzgeber auf, die "Einschränkungen der Handlungs- und Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung zu beenden" und dem "eingeläuteten Systemumbau entgegenzuwirken".

Resolution: "Gesundheit als schützenswertes Gut darf nicht den Kapitalinteressen versorgungsfremder Investoren geopfert werden"

"Die Sicherstellung der flächendeckenden wohnortnahen Versorgung gehört in die Hände der seit Jahrzehnten funktionierenden Selbstverwaltung, die von Fachkompetenz und Sachnähe geprägt ist", heißt es in der Resolution. Dafür benötige die Selbstverwaltung jedoch "weiterhin Handlungs- und Gestaltungsspielräume, die jedem freiheitlichen System immanent sind". Nur so könne die Versorgung im Sinne des Patientenwohls zukunftsfest gestaltet werden.

Die Resolution im Original:

Die Resolution im Original:

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