Infektionsschutzgesetz

Der Bundesrat stimmt Änderungen zu

pr/pm
Nach dem Bundestag gestern hat nun auch der Bundesrat den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Damit gibt es jetzt grünes Licht für die von SPD, Grünen und FDP geplanten strengeren Corona-Maßnahmen.

Das Votum der Länder erfolgte auf der heutigen Sondersitzung einstimmig - nachdem die unionsgeführten Länder zuvor noch mit einer Blockade gedroht hatten. Nach dem Kompromiss in der gestrigen Konferenz von Bund und Ländern, das Gesetz nach drei Wochen zu evaluieren und gegebenenfalls nachzusteuern, war der Weg für die Pläne der Ampel-Parteien frei geworden.

Unter anderem wird jetzt 3G am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln eingeführt, es gibt eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Alten- und Pflegeheimen zum Schutz vulnerabler Gruppen und eine Homeoffice-Pflicht. Dazu ist ein neuer § 28b Infektionsschutzgesetz gefasst worden. Hintergrund für die Gesetzesänderung ist, dass die vom 19. Deutschen Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November 2021 ausläuft.

Als Rechtsgrundlage für Grundrechtseinschränkungen und Schutzvorkehrungen dient künftig ein neuer, bundesweit anwendbarer Maßnahmenkatalog, der die behördliche Anordnung von Abstandsgeboten im öffentlichen Raum, Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum regelt, eine Maskenpflicht sowie die Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, Hygienekonzepten - auch unter Vorgabe von Personenobergrenzen, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung.

Im Einzelfall ist auch die Schließung von Einrichtungen erlaubt - dabei sind aber die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen. Eine Übergangsregel stellt sicher, dass bestimmte, von den Ländern bereits beschlossene Maßnahmen bis zum 15. Dezember 2021 bestehen bleiben können. Bei konkreter epidemischer Gefahr können die Länder weitere Anordnungen treffen, wenn ihre jeweiligen Landtage entsprechende Beschlüsse fassen.

Generelle Ausgangsbeschränkungen oder Veranstaltungs- und Versammlungsverbote sind dabei allerdings ausgeschlossen. Impfpass-Fälschungen können härter bestraft werden. Das Gesetzespaket kann damit zeitnah dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, einige weitere Regelungen zum 1. Januar 2022.

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