Nachricht

Der dritte Mann

jt/pm
Nachrichten
Die Einteilung in die Pflegestufen ist Grundlage für die weitere Behandlung und finanzielle Unterstützung. Die Siemens-Betriebskrankenkasse rät dazu, bei der Begutachtung einen Vertrauten hinzuzuziehen.

Knapp 1,6 Millionen Mal hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Jahr 2012 darüber entschieden, ob eine Person pflegebedürftig ist und wenn ja, in welche Pflegestufe sie eingeordnet werden soll. Der MDK prüft im Auftrag der Pflegekassen, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und empfiehlt die Zuordnung zu einer Pflegestufe.

Die Begutachtung umfasst meist eine körperliche Untersuchung des Pflegebedürftigen in seinem Zuhause, durchgeführt durch eine Pflegefachkraft oder einen ärztlichen Gutachter. Sie ist eine grundlegende Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.

Nur eine Momentaufnahme

„Die Gutachter vom MDK kommen ins Wohnumfeld des Antragstellers, um sich ein möglichst realistisches Bild von dessen Zustand machen zu können“, sagt Maximilien Nebe, Pflegeexperte bei der SBK. „Trotzdem erhält der Gutachter während seines rund halbstündigen Besuches immer nur eine Momentaufnahme."

Zum einen sei die Pflegesituation meist sehr komplex: "Nicht jeder Tag ist wie der andere", betont Nebe. So wechselten sich bei Demenzkranken oft klare Phasen mit orientierungslosen ab. Zum anderen zeige die Erfahrung, dass es Menschen nicht selten unangenehm sei, wenn sie Hilfe benötigen. "Es kann also durchaus passieren, dass Pflegebedürftige am Tag der Begutachtung alle ihre Kräfte mobilisieren, um ein einziges Mal das zu schaffen, wobei ihnen sonst geholfen werden muss.“

Risiko des Fehlurteils

Das könne in manchen Fällen dazu führen, dass die Pflegebedürftigkeit falsch beurteilt wird und der Antragsteller nicht die Pflegestufe erhält, die ihm eigentlich zusteht. Nebe: "Wir raten Antragstellern deshalb unbedingt dazu, eine dritte Person des Vertrauens, beispielsweise einen Familienangehörigen, bei der Begutachtung dabeizuhaben.“

Einen Vertrauten zur Seite

Eine vertraute Person, die den Antragsteller gut kennt, kann dabei helfen, ein möglicherweise verzerrtes Bild geradezurücken. Nebe: „Ein stichprobenartiger Blick in unsere Zahlen lässt vermuten, dass Pflegeanträge eher erfolgreich sind, wenn der Antragsteller bei der Begutachtung noch eine Person an seiner Seite hat.“

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.