Der Rollout kann planmäßig ab 1. September starten
Nach der Einigung der Gesellschafterversammlung steht das Vorgehen jetzt fest: Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser können nun das E-Rezept bundesweit in der Regelversorgung nutzen – sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Apotheken würden ab 1. September 2022 flächendeckend in Deutschland elektronische Rezepte annehmen, teilte die gematik mit.
Für die stufenweise und steigende Verbreitung des E-Rezepts wurden für die ersten beiden Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe drei Erfolgskriterien beschlossen: Erstens müssen von der Gesamtzahl aller Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel in jeweils beiden Gebieten 25 Prozent als E-Rezepte ausgestellt werden.
Gemeint sind damit 25 Prozent der E-Rezepte im Verhältnis zur Gesamtanzahl der dispensierten Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel zulasten der GKV (bezogen auf Arzneimittel in der jeweiligen K(Z)V-Region je Sektor, ärztlich/zahnärztlich), die zur Abrechnung eingereicht wurden. Die Erhebung erfolgt bezogen auf den Zeitraum des letzten Abrechnungslaufs.
Zweitens muss laut gematik gewährleistet sein, dass die Patienten in den Regionen über das E-Rezept informiert wurden. Drittens muss die Quote von Patienten, die aufgrund von Fehlern beim E-Rezept zur Praxis zurückkehren mussten, um sich ein Muster 16 Formular als Ersatz geben zu lassen, unter drei Prozent liegen.