Der Verjährungsfalle entgehen
Grund ist, dass Ansprüche grundsätzlich nur drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Das bedeutet: Offene Rechnungen aus dem Jahr 2010 drohen zu verfallen; Mediziner riskieren, auf ihren Forderungen sitzen zu bleiben.
Rechnungen prüfen
Das können sie vermeiden, indem sie ihre Buchhaltung umgehend auf offene Rechnungen aus 2010 hin überprüfen und sie noch 2013 ins Inkasso geben. Darauf verweist Helmut Schlotmann, Geschäftsführer von Medizininkasso, einer Fach-Inkassostelle für Medizinberufe und Kliniken. Der Blick in die Buchhaltung bringe vermutlich auch die ein oder andere unbezahlte Patientenrechnung jüngeren Datums zutage.
Generell könne man offene Liquidationen, die älter sind als 90 Tage, als zweifelhaft einstufen. Darunter fallen Rechnungen sowohl aus den Jahren 2011 und 2012 als auch aus den ersten drei Quartalen 2013. Um der Verjährungsfalle zu entgehen, sollte man versuchen, Teilzahlungen zu erwirken, Klage zu erheben oder ein gerichtliches Mahnverfahren gegen den Schuldner einzuleiten. Diese Möglichkeiten bedeuteten einen Stopp der Verjährung.