Details verhindern Wirksamkeit
Zum fünften Jahrestag des Patientenschutzgesetzes sieht die Deutsche Stiftung Patientenschutz Verbesserungsbedarf. "Das Gesetz hat leider Geburtsfehler", sagte Vorstand Eugen Brysch. Der Bundestag habe auf eine Beratungspflicht verzichtet. Die Folge sei, dass viele Verfügungen zu schwammig formuliert seien und keine Anerkennung fänden. Vordrucke mit Textbausteinen und Ankreuzversionen seien oft nicht das richtige Mittel.
Laut Gesetz seien nur genaue Anweisungen für konkrete Krankheitssituationen für Ärzte und Pflegeheime verbindlich. Eine Aussage in der Verfügung "Ich möchte nicht künstlich ernährt werden" ist nach Erfahrung der Patientenschützer nicht ausreichend. Es müssten die Umstände erklärt werden, beispielsweise, dass eine künstliche Ernährung im Falle eines schweren Hirnschadens ohne Aussicht aus Besserung abgelehnt werde. Außerdem müssten Patienten erklären, wie sich Ärzte im Fall von Organspenden verhalten sollen. Organspender müssten nämlich bis zum Ende voll versorgt werden.
Die Stiftung beklagt auch Fälle, in denen sich Einrichtungen über korrekte Patientenverfügungen hinweggesetzt hätten. In der Schlichtungsstelle der Stiftung sei der Fachanwalt für Medizinrecht, Stephan von der Trenck in Berlin, mit mehreren Fälle befasst gewesen. In Oranienburg beispielsweise habe eine Patienten mit schwersten Hirnverletzungen eine klare Verfügung gehabt. Das Pflegeheim habe sich aber geweigert, die künstliche Ernährung abzubrechen.
Am 18. Juni 2009 hatte der Bundestag das Gesetz verabschiedet, am 1. September 2009 trat es in Kraft. Die Stiftung Patientenschutz hat 55.000 Mitglieder. Sie berät Hilfesuchende in Patientenfragen.