Lauterbachs Pläne zum Medizinforschungsgesetz

Deutschland soll für die Pharmabranche attraktiver werden

pr
Politik
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will den Standort Deutschland für die Pharmaindustrie wieder attraktiver machen und hat dazu jetzt Eckpunkte für ein Medizinforschungsgesetz vorgestellt.

„Der Pharma- und Forschungsstandort Deutschland muss wieder konkurrenzfähig werden“, sagte der Minister. „Bei der Medizinproduktion und -forschung sind wir in einer Aufholjagd, die bereits erste Früchte trägt.“

Auch die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und international wettbewerbsfähige Pharmaindustrie in Deutschland und der Europäischen Union sollen verbessert werden. Das geplante Gesetz werde sich den Aussagen des Ministers nach in die Digital- und Forschungsoffensive des BMG einpassen. Ziel sei, klinische Prüfungen zu erleichtern, die Digitalisierung zu fördern, aber auch die Datennutzung und Genehmigungsprozesse zu vereinfachen.

So ist geplant, das das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) künftig die Koordinierung und das Verfahrensmanagement für Zulassungsverfahren und Anträge zu klinischen Prüfungen für alle Arzneimittel, ausgenommen Impfstoffe und Blutprodukte, übernimmt. Die Bearbeitungszeiten bei mononationalen klinischen Prüfungen sollen verkürzt und die Durchführung dezentraler klinischer Prüfungen ermöglicht werden. Auch das Forschungsdatenzentrum beim BfArM soll weiterentwickelt werden und der Zugang zu seinen Daten auch der pharmazeutischen Forschung ermöglicht werden.

Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller begrüßt die Pläne

Bei den Verhandlungen zum EU-Pharmapaket wolle man sich zudem für vereinfachte Regularien bei den Zulassungsverfahren und eine starke Wettbewerbsfähigkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen einsetzen. Geprüft werden sollen auch Förderinstrumente und Anreize zum Aufbau von Produktionsstätten in Deutschland. Die Rabattvertragsregelungen für Antibiotika sollen zur Stärkung des EU-Standorts auf ausgewählte andere Arzneimittel ausgeweitet werden, insbesondere auf onkologische Arzneimittel.

Weiterhein ist geplant, die Ablösung des öffentlich gelisteten Erstattungsbetrags durch einen vertraulichen Erstattungsbetrag zu ermöglichen. Und der Herstellerabschlag für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag soll auf dem Niveau von sieben Prozent stabilisiert werden.

Für den Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VfA) begrüßt, dass es künftig einen zentralen Ansprechpartner für Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Arzneimittel geben soll, der aktiv auf einen raschen Ablauf der verschiedenen Verfahrensstränge hinarbeitet. Reformen beim Rahmen für Forschung und Entwicklung allein reichten aber für eine Stärkung des Pharmastandorts Deutschland nicht aus, heißt es dort weiter. Es komme zudem darauf an, auch die Markt- und Produktionsbedingungen hierzulande innovationsfreundlich auszugestalten.

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