DGAZ empfiehlt regelmäßige Fortbildungen
Mit Inkrafttreten der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen ( Richtlinie nach § 22a, SGB V ) am 1. Juli sei für die Behandlung dieses Betroffenenkreises "eine neue Ära angebrochen", heißt es in einer aktuellen Mitteilung der DGAZ.
Zum Hintergrund
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Chancengleicher Zugang für ambulant Pflegebedürftige
"Wichtig ist uns Seniorenzahnmedizinern dabei der chancengleiche Zugang auch für ambulant Pflegebedürftige", hebt DGAZ-Präsidentin Prof. Dr. Ina Nitschke hervor. "Die ambulanten Pflegedienste sind hier oft am Patienten, und es wird jetzt unsere Aufgabe sein, mit den Angehörigen und den Pflegediensten Wege zu finden, für diese Gruppe auch einen Zugang zur kontrollorientierten zahnmedizinischen Dienstleistung zu erhalten."
"Mit dem Paragrafen 22a werden präventive Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen für Menschen erstattet, die am Beginn ihrer 'Pflegekarriere' stehen und die meist erst noch über Jahre zu Hause gepflegt werden", ergänzt Dr. Elmar Ludwig, Landesbeauftragter der DGAZ für Baden-Württemberg. "Damit schließt sich eine entscheidende Lücke, denn oft verschlechtert sich der Mundgesundheitszustand genau in dieser Zeit rapide. Hilfreich ist dabei, dass die neuen präventiven Leistungen auch bei den Menschen zu Hause oder in der Praxis erbracht werden können."
Pflegebedürftige erhalten mehr Aufmerksamkeit in den Praxen
Durch die neuen Positionen erhalte der Betroffene nun zu Beginn der Pflegebedürftigkeit ein größeres Augenmerk in allen Praxen, "vielleicht auch bei Kolleginnen und Kollegen, die bislang keine Erfahrung mit Hausbesuchen oder Kooperationen hatten", erläutert Dirk Bleiel, DGAZ-Schatzmeister. "Das bedeutet einen sehr wichtigen Schritt, um mehr der rund drei Millionen Pflegebedürftigen flächendeckend und ohne Budgetierung zu versorgen. Hoffentlich erwächst daraus eine ähnliche Erfolgsstory wie bei der Einführung der IP-Position bei den Kindern."
Für die Zahnärzte ergeben sich daraus neue Herausforderungen - die DGAZ empfiehlt regelmäßige Fortbildungen, die über die KZVen angeboten werden. "Mit der jetzt beginnenden Umsetzung des §22a ist für unsere pflegebedürftigen Patienten ein wichtiges Zwischenziel erreicht", bilanziert DGAZ- und BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Benz. "Wir hoffen aber dennoch, dass dieser Leistungskatalog in Zukunft um weitere sinnvolle Maßnahmen ergänzt wird."