Workshop mit BFS und Datenschutzexperte Dr. Kazemi bringt Klarheit

Die DSGVO: Worauf muss man sich einstellen?

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Bei einem gemeinsamen Workshop von BFS und Dampsoft sensibilisierte der Datenschutzexperte Dr. Robert Kazemi die Teilnehmer für die DSGVO.

Am 25. Mai hat ein neues Zeitalter in Sachen Datenschutz und Datensicherheit begonnen: Die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit diesem Datum unmittelbar anwendbar. Bei vielen Praxen sorgen die neuen Bestimmungen für Verunsicherung: Welche Anforderungen stellen sich? Was muss umgesetzt werden? „Der Datenschutz galt bislang als Exot, weswegen nur wenige Berater mit der Materie vertraut sind“, erklärt Datenschutzexperte Dr. Robert Kazemi. „Den Arzt oder Zahnarzt stellt die neue Rechtslage jedoch vor ganz neue Herausforderungen, die mit seinem beruflichen Alltag und seiner Ausbildung nur wenig gemein haben.“

Genau hier setzte der Workshop mit Dr. Robert Kazemi an, den BFS health finance gemeinsam mit Dampsoft und der APW veranstaltete. Dr. Kazemi referierte vor zahlreichen zuhörenden Ärzten und Zahnärzten, die er für die Herausforderungen der DSGVO sensibilisierte. Der Workshop war gekennzeichnet durch einen intensiven Dialog zwischen den Zuhörern und Dr. Kazemi. Die zahlreichen interessierten Nachfragen unterstrichen die Relevanz des Themas für die teilnehmenden Praxen.

Warum sollte man sich mit der DSGVO beschäftigen?

Allen Zuhörern, die sich im Vorfeld gefragt hatten, warum sie sich überhaupt mit der DSGVO beschäftigen sollten, hatte Dr. Kazemi gleich fünf gute Gründe dafür mitgebracht:

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

„Arbeiten Sie zusammen mit andere Kolleginnen und Kollegen, beispielsweise in einem MVZ oder mit angestellten Ärztinnen und Ärzten? Dann werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten für Ihre Praxis benötigen“ machte Kazemi deutlich. Denn alle Praxen, in der mehr als neun Mitarbeiter mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, oder in der mehr als zwei Behandler tätig sind, brauchen nach der neuen DSGVO einen eigenen Datenschutzbeauftragten.

Das Verzeichnis über die in der Praxis vollzogenen Verarbeitungstätigkeiten

Jede Praxis ist zudem verpflichtet, ein sogenanntes Verzeichnis über die vollzogenen Verarbeitungstätigkeiten (VTT) zu erstellen und zu führen. Hier sind die wesentlichen Vorgänge, in denen personenbezogene Daten durch den Zahnarzt genutzt werden, zu verzeichnen.

Die neuen Informationspflichten

Die EU-Datenschutzgrundverordnung stärkt den Transparenzgedanken. Daraus ergeben sich für Ärzte neue Informationspflichten. Die Patienten haben ein Recht darauf, jederzeit zu erfahren, wann und zu welchem Zweck welche personenbezogenen Daten von ihnen erhoben worden sind.

Die Anforderungen an die technische und organisatorische Ausstattung

IT- und Sicherheitstechnik müssen sich zukünftig am aktuellen Stand der Technik orientieren. Veraltete Praxistechnik könnte somit bald der Vergangenheit angehören. Für die Umsetzung und Installation empfahl Dr. Kazemi seinen Zuhörern die Zusammenarbeit mit versierten IT-Experten.

Die Anforderungen an die Einbindung externer Dienstleister

Nahezu jede Praxis ist an der ein oder anderen Stelle auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen, beispielsweise zur Programmierung und Pflege der eigenen Praxiswebsite. Laut DSGVO darf diese Zusammenarbeit künftig ausschließlich auf Grundlage eines schriftlichen Vertrags erfolgen.

Zeit für individuelle Fragen und fachlichen Austausch

Dr. Kazemi legt den Teilnehmern des Workshops ans Herz: „Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um ihre Datenschutzvorkehrungen in Hinblick auf die DSGVO zu überprüfen. Denn alle die vorgenannten Anforderungen können im Rahmen der Nichterfüllung erhebliche Ordnungsgelder nach sich ziehen.“ Nach der Veranstaltung stand der Datenschutzexperte noch lange für individuelle Rückfragen der Teilnehmer zur Verfügung. Auch der fachliche Austausch der Teilnehmer untereinander wurde intensiv geführt.

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