Zum 31. Dezember

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll offenbar enden

pr
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheitspersonal in Kliniken und Einrichtungen soll offenbar zum Ende des Jahres auslaufen. Das wurde aus dem Bundesgesundheitsministerium bekannt.

Grund für das Auslaufen der Regelung ist, dass bei den aktuell kursierenden Virusvarianten das Risiko, andere Menschen anzustecken, durch eine Impfung kaum oder gar nicht reduziert werde, heißt es in Medienberichten. Deshalb sei eine Verlängerung der Regelung für Kliniken, Ärzte und Pflegende und medizinisches Fachpersonal medizinisch nicht begründbar. Angaben aus dem Ministerium zufolge soll die Impfpflicht zum 31. Dezember auslaufen. Angesichts der sich ausbreitenden immunflüchtigen Omikron-Variante BQ 1.1 ergebe eine Impfpflicht aus medizinischer Sicht keinen Sinn mehr, wird berichtet.

Die geltende Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist seit Mitte März in Kraft. Demnach können Gesundheitsämter Tätigkeits- oder Betretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen aussprechen, wenn diese auch nach Aufforderung keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder kein Attest haben, das sie von einer Corona-Impfung befreit. Der Regelung zufolge soll ungeimpftes Personal nur noch in Ausnahmefällen Zugang zu Patienten haben. Sie zielt darauf ab, das Risiko für besonders vulnerable Personengruppen möglichst gering zu halten.

Coronavirus-Testverordnung nur bis Februar 2023 verlängert

Allerdings lief die Umsetzung der Regelung von Anfang an schlecht und einige Bundesländer setzten sie nur schleppend um. Einige Länder – und auch der Koalitionspartner FDP – hatten schon seit Längerem eingefordert, die Impfpflicht nicht über Ende Dezember hinaus zu verlängern.

Weiter berichten Medien, dass die ursprünglich am Freitag, den 25. November, auslaufende Coronavirus-Testverordnung ein weiteres Mal verlängert werden soll – und zwar nicht wie zunächst geplant bis zum 7. April, sondern nur noch bis Ende Februar 2023. Bürgertests, die bei bestimmten Anlässen erforderlich sind und bei denen ein Eigenanteil von drei Euro fällig wird, sollen ab Ende November ganz gestrichen werden. Grund sei, dass das Angebot kaum noch nachgefragt werde – die Nachfrage liege inzwischen bei nicht einmal fünf Prozent.

Kostenfrei sollen die Bürgertests weiter bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern bleiben. Insgesamt ist geplant, dass die Ausgaben für den Bund sinken sollen, auch indem die Vergütung an die Testzentren verringert wird. Die Rede ist von nur noch acht Euro statt bisher 9,50 Euro pro Test.

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