Die Gunst des Vertrauens

sg
Zahnmedizin
Vertrauen ist der Kern der Arzt-Patienten-Beziehung. Aber es ist kein Automatismus, sondern Ergebnis eines bestimmten Verhaltens. Der Patient muss sich ernst genommen und gut behandelt fühlen.

Vertrauen sei die Basis für ein Zustandekommen eines Arzt-Patientenkontakts, sagte der Leiter der Karlsruher Akademie für zahnärztliche Fortbildung, Prof. Dr. Winfried Walther, auf dem diesjährigen Herbst-Symposium der Akademie am 27. September in Baden Baden. „Dies ist dank der Professionalität der Zahnärzteschaft der tägliche Normalfall“, konstatierte Walther.

Doch, was tun, wenn es mal knirscht zwischen Zahnarzt und Patient? In Baden Baden gaben zahlreiche Referenten Hinweise darauf, wie ein Team sich aufstellt, um im Fall des bedrohten Vertrauens erfolgreich einzugreifen und das Vertrauen wieder herzustellen.

Verlässlichkeit ist Trumpf

So erläuterte Prof. Michael Dick von der Universität Magdeburg, wie Vertrauen entsteht und wie man es erlangen kann. „Ein komplexes Thema, denn Vertrauen ist schwer zu fassen und zu messen“, so Dick. Vertrauen bekomme man als Zahnarzt vom Patienten dann geschenkt, wenn dieser merkt, dass die Behandlung gut verläuft, er sich auf die Fachkenntnis des Zahnarztes verlassen kann und man ihm auf Augenhöhe begegnet.

Seine Empfehlung bei sich anbahnenden Konfliktsituationen: Beizeiten die Unstimmigkeit aktiv aufgreifen, damit sie sich nicht ausweiten und eskalieren kann. Wichtig sei es vor allem, die Sach- und die Beziehungsebene zu trennen sowie den Patienten ernst zu nehmen.

Das Praxisteam weiß oft mehr

Ganz wichtig in diesem Zusammenhang sei, das gesamte Team aufzufordern, an den vertrauensbildenden Maßnahmen mitzuwirken: Oft wüssten die Mitarbeiter mehr über das Verhältnis vom Patienten zum Behandler als der Zahnarzt selbst, da sie einen anderen Zugang zu ihm hätten.

Selbst das Patientenrechtegesetz, das von vielen Zahnmedizinern als bürokratische Last empfunden werde, diene letztlich dazu, das Vertrauen des Patienten in die Arbeit seines Zahnarztes zu vertiefen, so der Referent Dr. Volker Bracher aus Karlsruhe. Er appellierte daran, als Zahnarzt das Gesetz mehr in Richtung einer Wegweisung zu verstehen - und als gute Möglichkeit der Selbstkontrolle.

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