BZÄK, PKV-Verband und Beihilfe

Die Hygienepauschale läuft heute aus

PraxisPolitik
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich nicht auf eine Verlängerung der sogenannten Corona-Hygienepauschale über den 31. März 2022 hinaus verständigen können.

Die befristete Regelung, wonach die Pauschale für den erhöhten Hygieneaufwand pro Behandlungssitzung berechnet werden konnte, wurde mehrfach verlängert, läuft nun aber aus. PKV und Beihilfe haben einer erneuten Verlängerung der Hygienepauschale nicht zugestimmt. In einer Stellungnahmedes GOZ Ausschusses verweist die BZÄK jedoch auf zwei mögliche Alternativen: den Steigerungssatz nach § 5 GOZ sowie den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Patienten nach § 2 GOZ.

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