Die KZV Brandenburg fördert Neugründungen und Praxisübernahmen
„Ab dem 1. Juli 2023 werden Förderungen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung in festgestellten Förderregionen vorgenommen", teilt die KZV mit. „Auf Antrag werden Investitionskosten zu Praxisneugründungen und -übernahmen bezuschusst." Die Mittel werden aus eigener Hand und von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt.
Die Selbstverwaltung hat ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt ist das Land dran!
Wer eine Praxis in einem förderfähigen Gebiet gründet oder übernimmt, werde mit bis zu 50.000 Euro unterstützt. In einem besonders förderfähigen Gebiet könnten sogar bis zu 100.000 Euro übernommen werden. „Für die Sicherstellung der Versorgung in den förderfähigen Gebieten kommt dem Strukturfonds zukünftig eine hohe Bedeutung zu", betont KZV-Chef Dr. Eberhard Steglich. „Die Selbstverwaltung hat ihre Hausaufgaben gemacht. Weitere Maßnahmen und Unterstützung seitens des Landes sind dringend notwendig.“
Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten in Fragen der Förderfähigkeit Unterstützung von der Zulassungsabteilung der KZV. Weitere Information finden Sie hier.