Investitionen im Krankenhaus

„Die Länder kommen ihrer Pflicht zur Finanzierung nur unzureichend nach!“

pr
Die Bundesländer kommen ihrer Investitionspflicht im Krankenhausbereich weiter nur unzureichend nach – das kritisieren Krankenhäuser und Krankenkassen. Nur die Hälfte des Bedarfs werde abgedeckt.

Der Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Deutschland ist gleichbleibend hoch. Er wird aber nur zur Hälfte durch die Investitionsmittel der Länder gedeckt. Das zeigt der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen zur Bemessung des Investitionsbedarfs der Krankenhäuser, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt haben.

Laut Angaben der Verbände liegt der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser wie in den Vorjahren bundesweit bei rund sieben Milliarden Euro pro Jahr für die Bereiche Gebäude, Medizintechnik, Digitalisierung und Klimaschutz. Die Bundesländer deckten aber seit Jahren nur rund die Hälfte dieses Bedarfes ab, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet seien, rügen die Verbände. Dass die Defizite bei der Investitionsförderung weiterhin ausgeblendet werden, sei nicht nachvollziehbar. Das seit Jahrzehnten anhaltende Problem der massiven Unterfinanzierung der Krankenhäuser im Bereich der Investitionskosten setze sich damit fort.

Massive Unterfinanzierung der Investitionskosten

Dabei werden Krankenhäuser in Deutschland über zwei Säulen finanziert: GKV und PKV tragen die laufenden Kosten – etwa für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Krankenhauspersonal. Die Bundesländer hingegen sind verpflichtet, die Investitionen in tatsächlicher Höhe zu finanzieren. Wie sich die Investitionen der Länder entwickelt haben, zeigt sich laut der Verbände beim Vergleich mit den GKV-Ausgaben: Betrugen die Investitionsmittel Anfang der 1970er Jahre noch 25 Prozent der GKV-Gesamtausgaben, so liegen sie heute deutlich unterhalb von vier Prozent.

Der zwischen den Verbänden vereinbarte 75-seitige Katalog der Investitionsbewertungsrelationen für das Jahr 2023 wurde von den Vertragsparteien auf Bundesebene konsentiert. Er soll die Bundesländer dabei unterstützen, die Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen. In die diesjährigen Berechnungen gingen die Kalkulationen von 83 Krankenhäusern ein. Ob die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument genutzt werden, liegt jedoch in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Bislang wenden nur Berlin, Hessen und Bremen den Katalog an, heißt es es iseitens der Verbände. Zudem entschieden allein die Bundesländer, wieviel Geld sie für Krankenhausinvestitionen bereitstellen.

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