Die meisten Patienten wollen bei Hilfsmitteln keine teuren Extras
Versicherte der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) haben laut GKV-Spitzenverband Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit medizinisch notwendigen Hilfsmitteln. Dazu gehören zum Beispiel Hörhilfen, Gehhilfen, Rollstühle, Prothesen oder Bandagen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das medizinisch notwendige und gleichzeitig wirtschaftlichste Hilfsmittel. Zusätzliche Kosten, sogenannte Mehrkosten, für Extras — zum Beispiel aus Gründen der Ästhetik oder des Komforts — müssen die Versicherten selbst zahlen.
Der GKV-Spitzenverband hat heute über die Ergebnisse des aktuellen Mehrkostenberichts informiert. Für den Bericht wurden GKV-Abrechnungsdaten für Hilfsmittel aus dem Jahr 2024 analysiert. Hierfür wurden 31,75 Millionen Hilfsmittelversorgungen (2023: 31,97 Millionen) mit einem Ausgabevolumen von rund 11,5 Milliarden Euro (2023: 11 Milliarden Euro) ausgewertet.
Im Schnitt zahlten Versicherte 148,70 Euro dazu
Dabei zeigte sich laut der Mitteilung, dass GKV-Versicherte im Jahr rund 80 Prozent der Hilfsmittel mehrkostenfrei bezogen haben. In rund sieben Millionen Fällen (etwa 22 Prozent) wählten Versicherte demnach eine Hilfsmittelversorgung mit Mehrkosten. Die Summe aller Mehrkosten betrug etwa 1,04 Milliarden Euro. Bei diesen etwa 22 Prozent zahlten Versicherte im Schnitt 148,70 Euro (2023: 149,48 Euro) dazu. Damit sanken die durchschnittlichen Mehrkosten je Versicherten im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozent.
Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass Leistungserbringer für Hilfsmittel gesetzlich verpflichtet sind, GKV-Versicherten zuerst eine mehrkostenfreie Versorgung anzubieten, bevor sie über eine Versorgung mit Mehrkosten beraten. Zudem müssen sie bei der Abrechnung mit der Krankenkasse die Höhe der Mehrkosten angeben.
Damit Versicherte von Leistungserbringern nicht zu teuren, übermäßigen Versorgungen gedrängt oder unzureichend über ihren Leistungsanspruch beraten werden, hält der GKV-Spitzenverband mehr Transparenz über die Gründe von Mehrkosten erforderlich. Er fordert daher eine gesetzlich festgelegte Meldepflicht für die unterschiedlichen Gründe von Mehrkosten bei Hilfsmitteln.