Zahnärzte zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

"Die PAR-Therapie steht vor dem Aus!"

pr
In einem dringlichen Appell wenden sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) an den Bundesrat. Sie weisen auf gravierende Folgen im geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hin.

In einem dringlichen Schreiben, teils mit Beteiligung der jeweiligen KZVen, an alle Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder warnen sie vor der dort geplanten Budgetierung. Die strikte Budgetierung lehnt die Zahnärzteschaft weiterhin geschlossen ab, da sie auch eine erhebliche Gefahr für die Sicherstellung einer wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung darstelle, heißt es darin.

Insbesondere die moderne, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie, die erst vor wenigen Monaten in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen wurde, stünde vor dem Aus, führen sie an. An die Spitzen der Länder richteten die Organisationen den dringenden Appell, dieses wichtige Anliegen im Sinne der Patientenversorgung bei den jetzt anstehenden Beratungen des Regierungsentwurfs im Bundesrat zu unterstützen.

Erst im Juli 2021 trat die PAR-Richtlinie in Kraft

Erst im Juli 2021 sei die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit Genehmigung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) beschlossene Richtlinie zur Bekämpfung der großen Volkskrankheit Parodontitis in Kraft getreten, führen die Organisationen weiter an. Alle Trägerorganisationen im G-BA hätten diese Richtlinie im Konsens beschlossen und seien sich gemeinsam mit dem BMG über die damit verbundenen zusätzlichen Kosten im Klaren gewesen.

Die damit verankerte neue, präventionsorientierte und auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen einer modernen Parodontitis-Therapie beruhende Versorgungstrecke befinde sich immer noch ganz am Anfang der Einführungsphase, die über mehrere Jahre bis 2024 gestreckt ist.

Mit der Budgetierung würden notwendige Leistungen gestrichen

Die Organisationen weisen auch auf die negativen Folgen durch die geplante Budgetierung hin. In einer budgetierten Gesamtvergütung für 2023 und 2024, wie sie der Regierungsentwurf vorsieht, würden die notwendigen Finanzmittel für die neue Parodontitis-Versorgungsstrecke massiv gekappt. De facto würden damit dringend notwendige Leistungen durch die Hintertür gestrichen und den Versicherten die gesetzlich zugesicherten Leistungsansprüche wieder genommen.

die neue Versorgungsstrecke ist ein Quantensprung

Diese Leistungskürzungen hätten weitrechende Negativfolgen für die Versicherten, heißt es in dem Schreiben weiter. Für die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung sei die neue Versorgungsstrecke bei der Parodontitis-Therapie ein Quantensprung. Unbehandelt sei Parodontitis die häufigste Ursache für vermeidbaren Zahnverlust. Die Erkrankung stehe im Zusammenhang mit schweren Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes und stelle ein Risiko für Schwangere, demenzielle Erkrankungen und schwere Verläufe bei Infektionen mit dem Coronavirus dar.

Der Behandlungsbedarf in Deutschland sei hoch: Jeder zweite Erwachsene leide an einer behandlungsbedürftigen Parodontitis.Im weiteren parlamentarischen Verfahren zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sei es nach Auffassung der Zahnärzteschaft dringend erforderlich, zumindest eine Ausnahme von der Budgetierung für die neuen Leistungen der Parodontitis-Therapie vorzusehen. Dem Schreiben der Organisationen ist eine ausführliche vorläufige Stellungnahme von KZBV und BZÄK zum Regierungsentwurf beigefügt.

Protestaktionen aus den Ländern

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz - der weitere Zeitplan

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