Die UPD wird als Stiftung verstetigt
Die UPD soll in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur als Stiftung unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen überführt und verstetigt werden. Die Finanzierung der Stiftung soll ab 2024 mit jährlich 15 Millionen Euro durch die gesetzliche und private Krankenversicherung (GKV und PKV) erfolgen. Der Anteil der PKV ist freiwillig und soll bei sieben Prozent liegen. Das hat der Bundestag gestern in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Für den Gesetzentwurf votierte die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP, Union und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Zugleich wurde mit den Stimmen der Ampel-Koalition ein kurzfristig eingebrachter Entschließungsantrag der Union, der unter anderem eine Finanzierung der UPD aus dem Bundeshaushalt forderte, abgelehnt.
Zuvor hatte der Bundestags-Gesundheitsausschuss einige Änderungen an der Struktur der Stiftung beschlossen, die vom Plenum angenommen wurden. So soll der Stiftungsrat statt 13 nun 15 Personen umfassen, darunter sieben Vertreter von Patientenorganisationen. Die GKV soll zwei Vertreter stellen. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten soll dem Stiftungsrat vorstehen.
Gesetz enthält einige fachfremde Regelungen
Im Bundestagsverfahren wurden von der Ampelkoalition in Änderungsanträgen etliche Aspekte ergänzt oder überarbeitet. So gab es zur UPD-Reform ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, in dem Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit der Finanzierung geäußert werden. Auch GKV und PKV stellten die Verfassungsmäßigkeit in Frage. Bis zuletzt war der Zeitdruck hoch, es bestand die Gefahr, dass die Reform aufgrund von größeren Dissenspunkten womöglich nicht zum Jahreswechsel gelingen könnte.
Auch der Bundesrat hatte im Vorfeld einige Präzisierungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung eingefordert. Er legt Wert darauf, dass die regionalen „physischen“ Informations- und Beratungsangebote in jedem Land vorgehalten werden. Diese Angebote könnten von Betroffenen in Anspruch genommen werden, die keine Möglichkeiten hätten, digitale und telefonische Informations- und Beratungsangebote zu nutzen. Die Bundesregierung stimmte diesem Vorschlag zu.
Das wurde beschlossen:
Der Stiftungsratsoll 15 Personen umfassen soll, darunter sieben ehrenamtliche Vertreter von Patientenorganisationen. Mitglied soll weiterhin auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten sein, der (neu) zugleich dem Stiftungsrat vorstehen soll.
Der GKV-Spitzenverbandsoll zwei Vertreter entsenden. Weitere Mitglieder werden über den Bundestag (zwei Vertreter), das Bundesgesundheitsministerium, das für Verbraucherschutz zuständige Bundesministerium sowie (im Falle einer finanziellen Beteiligung) über die PKV (je ein Vertreter) gestellt.
Die zunächst vorgesehene Verpflichtung der PKV zur Mitfinanzierung der UPD im Bundestagsverfahren ist gestrichen worden. Stattdessen ist nun vorgesehen, dass eine Beteiligung der PKV – wie bisher auch – an der Finanzierung der Stiftung auf freiwilliger Basiserfolgen soll.
Im Gesetz beschlossen wurden – nach dem Omnibus-Prinzip – auch eine Reihe von fachfremden Regelungen. Unter anderem soll die Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie künftig aus dem Ärztebudget herausgenommen werden. Die Leistungen dieser Arztgruppe werden nicht mehr durch ein Budget gedeckelt. Um Arzneimittel-Lieferengpässen vorzubeugen, wird außerdem die erweiterte Austauschmöglichkeit für Apotheken nach der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis Ende Juli 2023 verlängert.