Corona-Impfpflicht

Diese vier Anträge liegen auf dem Tisch

pr
Soll es eine allgemeine Corona-Impfpflicht für alle ab 18 geben oder für Menschen ab 50 oder gar nicht? Darüber wird am 17. März der Bundestag in erster Lesung beraten. Bisher liegen vier Anträge auf dem Tisch.

Eine Entscheidung soll allerdings voraussichtlich erst im April fallen. Dabei ist geplant, dass die Abgeordneten keinem Fraktionszwang unterliegen sollen, sie sollen ihrem Gewissen folgen. Derzeit liegen vier Initiativen dem Bundestag zur Diskussion vor:

1. Impfpflicht ab 18 Jahren

Einen interfraktionellen Gesetzentwurf „zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SarsCoV-2“ haben unter anderem die Abgeordneten Heike Baehrens (SPD), Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen), Katrin Helling-Plahr (FDP), Dagmar Schmidt (Wetzlar, SPD), Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Dirk Wiese (SPD) eingebracht. Inzwischen haben mehr als 230 Abgeordnete unterzeichnet. So hat auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) seine Unterstützung bekundet.

Die Abgeordneten schlagen vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend soll eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Alle Erwachsenen sollen ab dem 1. Oktober 2022 verpflichtend über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Ausgenommen sind Minderjährige und Personen, die permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können sowie Schwangere in den ersten drei Monaten. Die Regelung soll vierteljährlich evaluiert und bis Jahresende 2023 befristet werden. 

2. Impfpflicht für Menschen ab 50

Einen Gesetzentwurf „zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren“ haben fraktionsübergreifend die Parlamentarier Dieter Janecek (Bündnis 90/Die Grünen), Gyde Jensen (FDP), Konstantin Kuhle (FDP), Franziska Mascheck (SPD), Dr. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen), Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen) Dr. Andrew Ullmann (FDP) und weitere Abgeordnete vorgelegt.

Demnach soll ein mehrstufiges Vorgehen greifen. In einem ersten Schritt sollen alle Erwachsene kontaktiert und von den Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Bis zum 15. September 2022 sollen alle Erwachsenen entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder über den Nachweis der Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung. Ausgenommen von der verpflichtenden Beratung sollen Personen unter 18 Jahren sein oder solche, die permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können sowie Schwangere in den ersten drei Monaten.

In einem zweiten Schritt sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, rechtzeitig vor einer für den Herbst und Winter zu erwartenden weiteren Infektionswelle eine Impfpflicht für Personen ab 50 Jahren einzuführen. Ein Zustimmungsvorbehalt für den Bundestag soll sicherstellen, dass die altersbezogene Impfpflicht ab 50 nur dann greift, wenn die epidemiologische Lage dies gebietet. Für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, soll der Bundestag ab dem 15. September 2022 festlegen können, dass sie einen Impf- oder Genesenennachweis besitzen müssen. Die Regelung soll vierteljährlich evaluiert und bis zum Jahresende 2023 befristet werden.

3. Impfbereitschaft ohne Impfpflicht

Beraten werden soll zudem ein interfraktioneller Antrag mit dem Titel „Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht“. Den Entwurf haben unter anderen die Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP), Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen), Jana Schimke (CDU/CSU), Jens Koeppen (CDU/CSU), Dr. Gregor Gysi (Die Linke) und Dr. Sahra Wagenknecht (Die Linke) unterzeichnet.

Die Abgeordneten plädieren dafür, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ohne eine Verpflichtung zu erhöhen. Bürger sollen die empfohlenen Angebote einer Corona-Schutzimpfung wahrnehmen. Eine allgemeine Impfpflicht hänge an noch nicht abschließend geklärten Fragen der Schutzdauer und des Schutzumfangs einer Impfung in den jeweiligen Altersgruppen, heißt es in dem Antrag. In Anbetracht der Schwere des mit einer allgemeinen Impfpflicht verbundenen Grundrechtseingriffs fielen diese Unwägbarkeiten besonders ins Gewicht. Insbesondere steige der Begründungsaufwand für eine solche Pflicht, je öfter die verpflichtende Impfung wiederholt werden müsse.

4. Gegen eine gesetzliche Impfpflicht

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit der Forderung „Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das Covid-19- Virus“ eingebracht. Eine unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung zur Impfung sei unverhältnismäßig, heißt es in dem Antrag. Zudem sollte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem die ab dem 15. März 2022 geltende Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal aufgehoben wird. Zur Begründung heißt es, die Einführung einer generellen Impfpflicht sei verfassungsrechtlich unzulässig, weil damit das Virus nicht ausgerottet werden könne. Zudem bedeute eine Impfpflicht einen Eingriff gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit

Die Union bringt einen eigenen Antrag ein

Die Union hat eigenen Antrag unter dem Titel „Impfvorsorgegesetz – Ein guter Schutz für unser Land“ angekündigt. Details dazu hatte sie bereits Mitte Februar bekannt gegeben. Ein Impfregister solle errichtet werden, das auf bereits bestehenden Datensätzen aufbauen könne, etwa der Steuer-Identifikationsnummer. Ferner plädiert sie für eine Intensivierung der Impfkampagne und verlangt neue Formate für die gezielte Ansprache ungeimpfter Bürger, eine verbesserte Aufklärung über den Nutzen von Impfungen und den Kampf gegen Desinformation.

In ihrem Konzept definiert die Unionsfraktion auch, unter welchen Voraussetzungen ein Impfmechanismus in Kraft gesetzt werden könnte: Dies hänge davon ab, wie gefährlich eine neue Virusvariante sei, ob ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung stehe und wie hoch die Impfquote dann sei. Geimpft werden könnte dann nach einem Stufenmodell: zunächst die besonders gefährdete Gruppe der über 60-Jährigen, dann die über 50-Jährigen, die Beschäftigten in Schulen, Kitas, den Einrichtungen der kritischen Infrastruktur sowie der Polizei.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.