Ab 2020 in Kraft

Digitale-Versorgung-Gesetz ist beschlossen

ck/pm
Das Kabinett hat den Entwurf für ein Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen. Ärzte dürfen künftig digitale Apps verschreiben und auf ihrer Homepage über Videosprechstunden informieren. Wer sich nicht an die TI anschließt, wird ab dem 1. März 2020 mit einem Honorarabzug von 2,5 Prozent bestraft.

"Wir nutzen digitale Angebote, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten besser zu machen und die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte einfacher. Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass digitale Anwendungen und sinnvolle Apps schnell und sicher in die Versorgung kommen", kommentierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Beschluss. "Daher gibt es für die Patienten ab 2020 gesunde Apps auf Rezept. Außerdem sollen künftig auch Apotheken und Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Hebammen, Physiotherapeuten und die Pflege bekommen die Möglichkeit dazu. Ich bin überzeugt: Digitale Versorgung ist patientenfreundlich."

Wesentliche Inhalte des Digitale-Versorgung-Gesetzes:

Wesentliche Inhalte des Digitale-Versorgung-Gesetzes:

Ärzte können künftig digitale Anwendungen, wie Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck, verschreiben. Damit Patienten Apps schnell nutzen können, wird für die Hersteller ein zügiger Zulassungsweg geschaffen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft in einer ersten Stufe Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte. Sie werden dann ein Jahr lang von der Krankenkasse erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert.

Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Ärzte sowie weitere Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen werden. Apotheken müssen sich bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 anschließen lassen. Für Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen, wird der Honorarabzug von bislang 1 Prozent ab dem 1. März 2020 auf 2,5 Prozent erhöht. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflegeeinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen. Die Kosten hierfür werden erstattet

Patienten sollen Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, leichter finden. Darum dürfen Ärzte künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Die Aufklärung für eine Videoprechstunde kann jetzt auch im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen.

Die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen wird abgelöst durch digitale Lösungen. Bislang erhalten Ärzte für ein versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Die Selbstverwaltung wird beauftragt, das zu ändern. Außerdem haben Ärzte künftig mehr Möglichkeiten, sich auf elektronischem Weg mit Kollegen auszutauschen.

Wer einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten möchte, kann das auch auf elektronischem Wege tun. Außerdem können künftig auch Heil- und Hilfsmittel auf elektronischem Weg verordnet werden.

Patienten sollen möglichst schnell von innovativen Versorgungsansätzen profitieren. Darum verlängern wir den Innovationsfonds um fünf Jahre mit 200 Millionen Euro jährlich. Und wir sorgen dafür, dass erfolgreiche Ansätze schnell in die Versorgung kommen.

Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.

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