Umsetzung in den Arztpraxen

Digitaler Impfpass: KBV fordert Schnittstelle zum PVS

pr
Ärzte sollen künftig ihren Patienten einen digitalen Nachweis über erfolgte Corona-Impfungen ausstellen. Dreh- und Angelpunkt ist für sie dabei das Praxisverwaltungssystem, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) deutlich macht.

In einem Brief an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt die KBV Eckpunkte heraus, wie aus ihrer Sicht eine Ausstellung des digitalen Impfnachweises konkret in den Arztpraxen erfolgen kann. Voraussetzung dafür sei, dass die Praxisverwaltungssysteme (PVS) in den Arztpraxen eine automatisierte Befüllung ermöglichen.

Voraussetzung ist für die KBV eine Schnittstelle zur Praxis-EDV

Die PVS-Hersteller sollten dies bis zum 1. Juni möglich machen.Außerdem solle die Anpassung der PVS-Systeme für die Praxen kostenneutral erfolgen. Den Herstellern sollten die ihnen entstehenden Kosten ersetzt werden. Eine Befüllung des Impfnachweises für Patienten, die nicht in der Arztpraxis geimpft wurden, sollte auch nicht in der Arztpraxis erfolgen.

Allerdings könnte der von der KBV genannte Zeitpunkt schwierig werden. Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) habe dazu keine Informationen oder Spezifikationen vorliegen, berichtet etwa die Ärzte Zeitung.

Der digitale Impfpass in Deutschland und Europa

Die Forderungen der KBV an das BMG stehen im Zusammenhang mit den Vorbereitungen zum europäischen digitalen Impfnachweis: Der deutsche Impfpass soll mit dem digitalen Zertifikat der Europäischen Union kompatibel sein. Heute hat das Europäische Parlament einen entsprechenden Vorschlag angenommen, der das Recht auf Freizügigkeit in Europa während der Pandemie bekräftigtl. Die Umsetzung soll bis zum Sommer – also dem Beginn der Reisezeit – erfolgen. Das neue „COVID-19-Zertifikat der EU“ - anstelle des ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen „Digitalen Grünen Zertifikats“ – soll für 12 Monate, und nicht länger, gelten.

Das Dokument, in digitaler oder in Papierform, soll bescheinigen, dass eine Person gegen SARS-CoV-2 geimpft wurde, im Besitz eines aktuellen negativen Testergebnisses oder von einer Infektion genesen ist. Die COVID-19-Zertifikate werden jedoch genauso wenig ein Reisedokument wie eine Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit sein, teilt das Europäische Parlament mit.

Sichergestellt werden soll, dass das EU-Zertifikat parallel zu jeglichen nationalen Initiativen funktioniert. Die Mitgliedstaaten müssten Impfbescheinigungen akzeptieren, die in anderen EU-Ländern für Personen ausgestellt wurden, die mit einem Impfstoff geimpft wurden, der von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) für die Verwendung in der EU zugelassen ist (derzeit Pfizer-BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Janssen). Den Mitgliedstaaten bleibe überlassen, ob sie auch Bescheinigungen akzeptieren, die in anderen Mitgliedstaaten für Impfstoffe ausgestellt wurden, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für den Notfall aufgelistet sind.

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