Amtsgericht Düsseldorf

Düsseldorfer Zahnarzt erneut wegen Botox-Behandlung verurteilt

sg
Praxis
Ein Zahnarzt in Düsseldorf ist wegen erneuter Anti-Falten-Behandlung zu 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dem Gericht war er als Wiederholungstäter bekannt.

In dem vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelten Fall hatte ein Zahnarzt die unerlaubte Anti-Falten-Behandlung an einem Freund vorgenommen. Nach dem Ende der Freundschaft hatte der Patient den Zahnarzt wegen der Behandlung bei der zuständigen Zahnärztekammer angeschwärzt. Wie das Amtsgericht Düsseldorf gegenüber den zm bestätigte, hatte die Kammer das Verfahren angestrebt.

Vor Gericht zeigte sich der Zahnarzt am Ende geständig: Einzig aus Freundschaft habe er dem Patienten die Behandlung zukommen lassen.

Beim Amtsgericht in Düsseldorf war der 57-Jährige kein Unbekannter mehr: Er wurde schon mehrfach wegen der unerlaubten Behandlung von Patienten mit Botox verurteilt. Laut Presseberichten soll er deshalb zu Strafen in Höhe von insgesamt 18.000 Euro verurteilt worden sein.

Auch soll der Angeklagte demzufolge auch seine Zulassung mittlerweile verloren haben, daher sei er schon länger als Referent für Pharmafirmen tätig.

Amtsgericht DüsseldorfUrteil vom 26. November 2018Az.: 412 Ds 240/17

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