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Festlegung durch das Bundesgesundheitsministerium

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2026 um 0,4 Prozentpunkte

ao
Politik
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr auf 2,9 Prozent festgesetzt. Der neue Satz liegt 0,4 Prozentpunkte über dem diesjährigen Wert.

Wie hoch der Zusatzbeitrag im kommenden Jahr ausfällt, gab das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Montag im Bundesanzeiger bekannt. Mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent folgt die Ministerin der Empfehlung des GKV-Schätzerkreises beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Der neue Satz markiert den vierten Anstieg in Folge.

Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag handelt es sich aber lediglich um eine ermittelte Richtgröße; jede Krankenkasse kann für sich entscheiden, ob und wie stark sie den Zusatzbeitrag tatsächlich anhebt. Im Interview mit der „Rheinischen Post“ (RP) sagte Warken, Versicherte müssten abwägen, ob sich ein Kassenwechsel lohne. Dabei gelte es aber immer, Beitragssatz und Leistungen gegenüberzustellen.

Kommission soll 2026 Vorschläge für stabile GKV-Finanzen vorlegen

Zur Stabilisierung der Beitragssätze verwies sie uf die eingesetzte Kommission, die „ergebnisoffen“ und ohne „Denkverbote“ arbeiten solle. Diskutiert werde auch, ob die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern künftig nur noch für soziale Härtefälle gelten solle.

„Das und anderes sind Optionen, die alle auf den Tisch gehören, um einen guten Weg zwischen bezahlbarem System und bestmöglicher Patientenversorgung zu finden“, sagte sie. Dabei gebe es „Wege zwischen Schwarz und Weiß“. Kurzfristige Maßnahmen habe die Bundesregierung auf den Weg gebracht; ein umfassendes Reformpaket zur Stabilisierung der Finanzlage werde im kommenden Jahr erarbeitet. Oberste Priorität habe die gute Versorgung der Menschen.

Über die Zusatzbeiträge für das Jahr 2026 entscheiden die Mitglieder der Verwaltungsräte der Kassen in den kommenden Wochen. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von einheitlich 14,6 Prozent des Bruttolohns. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben.

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