Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum

DZR informiert zur Medical Device Regulation (MDR)

Praxismanagement
Seit dem 26. Mai 2021 gilt eine neue EU-Verordnung über Medizinprodukte. Wegen der beispiellosen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in Europa – unter anderem für Gesundheitseinrichtungen – hat die EU das Inkrafttreten der europäischen Verordnung über Medizinprodukte, der sogenannten „Medical Device Regulation” (MDR), um ein Jahr, vom 26. Mai 2020 auf den 26. Mai 2021, verschoben. Die neue europäische Medizinprodukteverordnung ist auch für Zahnarztpraxen von Bedeutung. Vor allem im Bereich der zahntechnischen Sonderanfertigungen stellt die MDR weitergehende Anforderungen unter anderem an die Dokumentation, an das Risikomanagement sowie an Überwachungs- und Meldesysteme.
Das DZR reagiert auf diese neue EU-Verordnung und hat ein umfassendes MDR-Paket zusammengestellt.

In einem MDR Last Minute Crashkurs am 16.06.2021 haben alle Teilnehmer*innen die Möglichkeit, alle relevanten Fragen zu den seit dem 26.05.2021 durchgeführten Änderungen beantwortet zu bekommen. Also etwa:

» Welche Anforderungen müssen seit Mai 2021 umgesetzt werden?

» Was gilt für Sonderanfertigungen und CAD/CAM?

» Was gilt für KFO und Schienen?

» Wie gestalten Sie das Risikomanagement?

» Welche Schritte und Maßnahmen sind jetzt erforderlich?

Das Seminar richtet sich dabei an:

» Zahnärzte/Zahnärztinnen

» Zahnmedizinische Verwaltungsassistenten/-assistentinnen

» alle Praxismitarbeiter/-innen

» Zahntechnik-Meister/-innen

» Zahntechniker/-innen

Die Anmeldung für den MDR Last Minute Crashkurs am 16.06.2021 ist ab sofort möglich unter

http://www.dzr.de/akademie-events

Abgerundet wird das Angebot durch ein DentalCarePaket MDR-Set. Darin enthalten sind unter anderem Checklisten, Formularblöcke und Konformitätserklärungen. Das DentalCarePaket MDR-Set kann über die DZR

https://www.dzr.de/dzr-zahntechnikpur - external-link-new-window

bestellt werden. 

Für alle Hersteller von Sonderanfertigungen wie gewerbliche Dentallabore, Praxislabore und Zahnarztpraxen ergeben sich ab 26. Mai 2021 wesentliche Anforderungen für die Umsetzung der MDR.

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